Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Neues Unterhaltsgesetz - Stimmt das so?

Frage: Neues Unterhaltsgesetz - Stimmt das so?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, auf S3 gab es vor einigen Tagen die Sendung Infomarkt. Dort gab es einen Bericht, dass es bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts eine Gesetzesänderung gab. Es geht darum, wie der Unterhalt berechnet wird, wenn der Unterhaltsberechtigte erst nach der Scheidung eine Arbeit aufnimmt. Das Beispiel war so: Nettoverdienst des Mannes nach Abzug von Kindesunterhalt usw. 2000 Euro. Davon kriegt die Ehefrau die Hälfte, also 1000 Euro Unterhalt. Geht sie nach der Scheidung wieder arbeiten und verdient selbst 1000 Euro, dann wurde das bisher mit dem Unterhalt verrechnet, sie bekam also gar keinen Unterhalt mehr. Ihr Mann hatte dadurch 1000 Euro mehr, für sie selber hat es sich gar nicht gelohnt. Die neue Berechnung sagt, es wird die Differenz von beiden Einkommen genommen und davon kriegt jeder die Hälfte, im Beispiel also jeder 500 Euro. Das wird dann mit dem Unterhalt verrechnet, sie behält also die 1000 Euro, die sie verdient, der Unterhalt wird aber auf 500 Euro gekürzt, so dass beide also 1500 Euro bekommen. Diese Regelung gilt für alle zuküftigen Unterhaltsberechnungen, auch wenn die Scheidung selber und auch der Arbeitsbeginn schon lang her ist. Für die Vergangenheit gibt's zwar keine Nachzahlung, aber man kann für die Zukunft eine Neuberechnung des Unterhalts verlangen. Ist das so richtig? Wo genau ist das neue Gesetz nachzulesen? Danke Johanna


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Liebe Johanna, dass ist kein Gesetz sondern Rechtssprechung, welche jetzt vom BVerFassG bestätigt worden ist. Sie haben das aber wirklich gut zusammengefasst-genau so ist es!! Gruß, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.