dadgmph
Liebe Frau Bader, ich bin Studentin und im 8. Monat schwanger. Ab Februar 2013 beginnen meine Abschlussprüfungen, was ja erstmal nicht dramatisch klingt. Das Problem ist, dass mein Partner ab Oktober 2012 wieder als Zeitsoldat bei der Bundeswehr einsteigt und sein Posten so weit von uns entfernt ist, dass er nur am Wochenende zu Hause sein kann. Umziehen lohnt sich in diesem ersten Jahr nicht da sich sein Bereich momentan noch in der Umstrukturierung befindet und er evtl. nochmal woandershin versetzt wird. Außerdem möchte ich während der Prüfungszeit von Februar bis Juni 2013 in der Nähe der Uni (und der Bibliothek) bleiben. Obwohl ich sehr stressbelastbar bin, mache ich mir Sorgen, ob ich genügend Zeit zum Lernen finde, wenn ich 5 Tage in der Woche mit dem HAushalt, einem Baby und unserem älteren Sohn (3 Jahre) allein bin. Mein Partner möchte aber auch nicht neu in einen Job einsteigen und sofort Elternzeit beantragen (was ich auch verstehen kann). Falls es aber doch überhaupt nicht anders geht, würde mich interessieren, ob es sozusagen eine Sperrfrist für Elternzeit in einem neuen Job gibt. Oder wie es generell bei der Bundeswehr mit Elternzeit aussieht, da dort ja alle Abläufe (Lehrgänge, Truppenübungsplätze, ZAW...) ziemlich genau durchgeplant sind und ein halbes Jahr Auszeit alles durcheinander bringen würde. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. Anja B.
Hallo, das kann ich nicht beantworten, weil das BEEG die nicht für Beamte gilt. Das bedeutet, bei der Bundeswehr gibt es eigene Gesetze, die ich, ehrlich gesagt, nicht kenne. Liebe Grüße, NB
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