kattl79
Guten Abend Frau Bader, seit der Geburt meiner Tochter im Juli 2012 befinde ich mich in der Elternzeit, die noch bis zum Juli 2014 läuft. Während der Schwangerschaft wurde das Büro, in dem ich 10 Jahren gearbeitet habe, geschlossen. Ich wurde bis zum Beginn des Mutterschutzes freigestellt. Da es sich bei diesem Büro um eine Niederlassung gehandelt hat und der Hauptsitz meines AG knapp 500 km entfernt liegt, ist ein Wiedereinstieg in dieser Firma für mich nicht möglich. Ich werde daher zum Ende meiner Elternzeit auch eine Kündigung bekommen. Nun hätte ich evtl. die Möglichkeit, einige Stunden in einer anderen Firma (andere Branche) arbeiten zu gehen. Muss ich unter den o.g. Umständen meinen AG über diese Nebentätigkeit informieren bzw. um Erlaubnis fragen? Da sich mein bisheriger AG gegenüber meinen Kollegen sehr unfair verhalten hat, möchte ich ihm keinen Anlass geben, mich fristlos zu kündigen, da ich mir den Kampf um eine Abfindung nicht noch schwerer machen möchte. Elterngeld bekomme ich keines mehr. Vielen Dank und viele Grüße kattl79
Hallo, Sie müssen fragen, er darf aber nur aus betrieblichen Gründen ablehnen Liebe Grüsse NB
Mitglied inaktiv
Du MUSST das schriftliche Einverständnis Deines Arbeitgebers haben um eine Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber ausüben zu dürfen. Dein Arbeitgeber kann dies aber nur in seltenen Fällen verweigern (z.B. direkte Konkurrenz). Dein Arbeitgeber kann Dich z.B. aber nicht direkt und auch nicht zum Ende der Elternzeit kündigen (es sei denn das Gewerbeaufsichtsamt stimmt dem zu, wovon ich nicht ausgehe, da man Dich dann nicht unter Lohnfortzahlung in der Schwangerschaft freigestellt hätte, sondern die Kündigung direkt da versucht hätte). Dein Arbeitgeber kann Dich am 1. Arbeitstag unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist kündigen. Wenn Du in Deinem Vertrag Deinen alten Arbeitsort fest fixiert hast, dann bleibt ihm letztlich wahrscheinlich nur Dich wirklich am 1. Arbeitstag zu kündigen und Dich erneut freizustellen. Biete ihm doch ggf. an mit einer entsprechenden Abfindung bereits zum Ende der EZ einen Aufhebungsvertrag zu schließen (inkl. Erlaubnis in der EZ bereits bei anderen Arbeitgebern arbeiten zu dürfen) und bemühe Dich bereit jetzt um Arbeit für nach der EZ. Dann ist der Arbeitgeber diese Sorge schon mal los - was für ihn sicherlich auch ein Anreiz ist .... LG Sabine
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, wir haben folgende Situation: ich befinde mich derzeit bis Dezember 2016 in zweijähriger Elternzeit mit unserem ersten Kind. Unser zweites Kind wird voraussichtlich im Januar 2017 zur Welt kommen. Ich werde meine derzeitige Elternzeit vor dem beginnenden Mutterschutz frühzeitig beenden. Ist es sinnvoll, im Anschluss an d ...
Hallo, Ich habe 2 Jahre elternzeit genommen und nach dem 1.jahr eine nebentätigkeit angenommen in der ich 20stunden in der Woche gehe dieses klappte auch am Anfang sehr gut bis mein Partner eine neue Stelle angenommen hatte. Seine Arbeitszeiten machen es mir nicht mehr möglich meiner Tätigkeit nach zukommen da wir zeitweise keine Betreung für uns ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich seit Juli 2016 in Elternzeit welche im Juli 2018 endet. Das Elterngeld habe ich auf 12 Monate verteilt. Diese sind ja nun zu Ende. Seit Juli 2017 bin ich als Ersatzpflegekraft bei einer Bekannten ihrer Oma tätig. (Die eigentlich Pflegekraft - die Schwester der Oma- hatte bei der dortigen Arbeitsausführung ei ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage. Meine Tochter wurde am 9.11 geboren und ich befinde mich jetzt in Elternzeit. Diese habe ich bis zum 8.11.19 bei meinem AG beantragt, gehe aber bereits ab dem 8.11.18 wieder in TZ zurück. Ich beziehe aktuell Basis EG mit dem Höchssatz. Jetzt habe ich die Möglichkeit als Krankheitsvertretung auf 450€ m ...
Hallo, ich habe folgende Situation: *ich bin bis Juni 2019 in Elternzeit *Januar 2018 habe ich auf 40% eine Nebentätigkeit begonnen *19.Januar.2018 Weber-B-Fraktur bis zum jetzigen Zeitpunkt bin ich krankgeschrieben und habe bis dato Krankengeld bezogen (August 2018) *zum 30.6.2018 wurde ich gekündigt von der Nebentätigkeit (Krankengeld erfolg ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich beantrage nächste Woche die Verlängerung meiner Elternzeit, geplant hatte ich 2 Jahre, jetzt möchte ich doch 3 Jahre mein Kind betreuen. Könnte ich meine Elternzeit dann aber auch wieder verkürzen ? In dieser Zeit möchte ich weiterhin in einem anderen Unternehmen (andere Branche wie mein Haupt AG) auf 450,00€ arbeite ...
Hallo Frau Bader, Ich habe folgendes Problem. Ich bin im Moment in EZ. Neue EZ fürs 2.Jahr ist schon beim AG beantragt und genehmigt. Ich möchte während der EZ in Teilzeit bei anderem AG arbeiten. 30 Std. Wo. Der alte Arbeitgeber möchte den Vertrag vom Neuen Arbeitgeber haben und ich soll den neuen Job als Nebentätigkeit anmelden. Da würde ...
Liebe Frau Bader, bereits vor Beginn meiner Elternzeit hatte ich eine freiberufliche Nebentätigkeit mit schriftlichem Einverständnis durch meinen Arbeitgeber. Darf ich diese dann auch (ohne erneute Genehmigung) in der Elternzeit weiterführen? Über Ihre Rückmeldung würde ich mich sehr freuen! Herzliche Grüße Maja
Liebe Frau Bader, bereits vor Beginn meiner Elternzeit hatte ich eine selbstständige Nebentätigkeit bei meinen Arbeitgeber gemeldet. Nunmehr führe ich diese Art der Beschäftigung nicht mehr aus und würde gerne einer anderen Art nachgehen. Darf ich die neue Art ohne erneute Genehmigung in meiner Elternzeit weiterführen oder muss diese nochmal ...
Guten Morgen Frau Bader, ich bin aktuell im zweiten Elternzeitjahr und dieses ohne Elterngeld. Nunmehr möchte ich gerne einer selbstständigen Tätigkeit im Kleingewerbe nachgehen. Auf wieviel Arbeitststunden ist diese Tätigkeit begrenzt? Gibt es hier auch nur ein max. an Verdienst? Muss der Verdienst auch dem Arbeitgeber gemeldet werden? Was ist ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigung in Elternzeit wegen Betriebsaufgabe
- Meine Eltern wollen die obsorge meines kindes
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz