Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich möchte gerne im SOnnenstudio nebenher arbeiten und befinde mich noch im EU. Wenn ich meinen Arbeitgeber davon informiere, muß er erstens zustimmen, damit ich das machen kann bzw. wenn er nciht zustimmt, was passiert dann? Was muß ich dann tun bzw. kommt auf mich zu? Vielen vielen Dank, Ihre Tanja
Liebe Tanja, er muss zustimmen, wenn er das nicht tut, muss er innerhalb von 4 Wo. begründen, warum nicht. Wenn er zustimmt, ist es ok. Siew dürfen dann, je nach Geburt des Kindes, 19 / 30 Std. pro Woche arbeiten. Wenn es ein 325er ist.müssen Sie beim Finanzamt einen Freistellungsauftrag stellen und sehen, wie es mit der KK ist. Gruß, NB
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