Leel
guten Tag Ich habe eine Frage. Bei uns lebt ein Pflegekind, welches auch auf Dauer bei uns leben wird. Dieses Kind hat 2 Namen. Da wir nicht wussten wie man den ersten Namen ausspricht und die leibliche Mutter auch über 1 Jahr lang wegen nicht stattgefundener Besuchskontakte nicht fragen konnten, haben wir das Kind mit dem 2. Namen gerufen. Jetzt will die leibliche Mutter dies aber nicht und droht uns zu verklagen.Sie möchte das ihr Kind mit dem ersten Namen gerufen wird. kann die Mutter darauf bestehen und uns und das Kind zwingen den ersten namen zu benutzen ? Die Mutter hat kein Sorgerecht. Vielen Dank
Hallo, na, die hat ja wichtige Probleme. Das ist natürlich auch viel wichtiger als die Ausübung des Umgangsrechtes. Zwei Namen sind gleichberechtigt, da gibt es keinen Zwang. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Nein, da hat sie keine Chance. Ablenkungsmanöver, sie sollte wohl wichtigere Dinge zu klären haben. Unser Sohn hat zwei Vornamen, wir gebrauchen nur den 2. Drei Menschen aus der Familie den ersten, das kann ein Kind schnell verstehen und die leibliche Mutter darf den ja auch verwenden. Euch zwingen kann sie jedoch nicht. Auch nicht gerichtlich.
Felica
Bei mehreren Namen sind heut zu tage alle gleichberechtigt. Wenn ihr der zweite nicht passte, hätte sie den namen nicht dem Kind geben sollen. Unser Kind hat auch mehrere Vornamen, diese müssen wir auch überall angeben da es eben keinen festen Rufnamen mehr gibt und das Kind jederzeit wechseln kann.
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