Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Namensgebung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Namensgebung

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Hallo Frau Bader, meine Tochter und ich heißen mit Nachnamen wie mein Ex-Mann, ihr Vater. Wir leben seit einiger Zeit mit meinem neuen Partner als glückliche Familie zusammen und jetzt ist sogar ein Baby unterwegs. Nach der Geburt werden wir irgendwann heiraten. Dann heißen das neue Baby, ich und mein Freund anders als meine große Tochter. Ich habe jetzt ein bisschen Angst, dass sie sich dann nicht dazugehörig fühlt. Nun meine Frage: ich habe mal gehört, in so einem Fall könnte bei einer Hochzeit das Kind aus der 1. Ehe auch den neuen Familiennamen annehmen, wenn der leibliche Vater zustimmt. Das wäre dann auch nicht mit einer Adoption zu vergleichen, der Vater behält all seine Rechte und Pflichten (die ich ihm ja auch gar nicht absprechen möchte). Wie ist da die Rechtslage? Vielen Dank für ihre Mühe und noch eine schönen Tag! mtina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Tanjas Meinung ist falsch. Es wird so gut wie nie gegen den Vater entschieden. Warum ist es bitte zum Wohl des KIndes wie ein "fremder" zu heißen nd nicht wie der eigene Vater? Heute sind Patchwork-Familien doch normal! Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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bei einer bekannten von mir war die situation genauso wie bei dir. als sie ihren neuen partner geheiratet hat, hat auch ihre tochter den neuen familiennamen angenommen. das geht allerdings nur mit zustimmung des leiblichen vaters, da dieser ja auch weiterhin unterhalt zahlen muss, was bei einer adoption nicht so wäre. lg two_kids


Mitglied inaktiv

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Hallo, also auch wenn der Vater dagegen ist, kannst du eine Namensänderung machen lassen, denn es wird immer zum Wohle des Kindes entschieden. Hierbei wird die Änderung durchgeführt auch wenn der Vater dagegen ist. Alles Liebe!


Mitglied inaktiv

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Komischerweise hat mein Stiefvater damals nicht zugestimmt und das Jugendamt hat es trotzdem getan weil das Leben für die Kinder so einfacher ist!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, "damals" gab es vielleicht auch noch nicht so viele Patchworkfamilien. Heute ist das nicht mehr so einfach. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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wenn die frau das alleinige sorgerecht hat wird-muß-brachut der erzeuger nicht ! gefragt zu werden.Er bekommt lediglich dann vom jugendamt (falls eine beistandschaft besteht )bescheid-das hat mit patchwork gar nichts zu tun. spreche aus erfahrung haben das ganze dieses jahr hinter uns gebracht. LG


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