Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Namensgebung?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Namensgebung?

Mitglied inaktiv

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Hallo wir bekommen im August unseren Sohn und wir wollen das er den Nachnamen seines Vaters bekommt. Was muss ich dafür machen und dabei berücksichtigen? Lg Larissa


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das können Sie nach der Anerkennung nach der Geburt beantragen-wenn es nicht schon andere Kinder mit Ihrem Namen vom gleichen Mann gibt. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hi Hab ich auch grad durch wir waren im Vorfeld also schon in der SS beim jugendamt und haben eine Vaterschaftsanerkennung gemacht und auch gleich die gemeinsame elterliche sorge abgeklärt und dann steht dem auch nichts mehr im wege das das Kind den namen das papas trägt. Wir sind im nachhinein nochmal zum Standesamt bestellt worden um beide für die namensgebung zu unterschreiben a. das lässt sich sicher auch auch schon in der SS machen. einfach mal beim Standesamt und und Jugendamt anrufen und Fragen wir haben nur unseren Ausweiß dazu gebraucht um das alles zu regeln.


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