Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Namensgebung

Frage: Namensgebung

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader! Wir sind gerade am Überlegen, welchen Namen unser 2. Nachwuchs bekommen soll. Wir denken unter anderem an den Namen "Madlin". Es soll so ausgesprochen werden, wie das bekannte amerikanische Madeline, aber da gefällt mir die Schreibweise nicht und ich wollte es lieber so schreiben, wie man es spricht. Ich habe nun in einer Vornamensdatenbank den Namen in dieser Schreibweise gesehen mit dem Vermerk: "Vom Standesamt Bremen zugelassen". Ich weiß, dass das für unser Standesamt nicht bindend ist. Aber ich bin jetzt ein bisschen unsicher, ob wir hier Probleme bekommen könnten. Ist ja eigentlich ein typisch weiblicher Vorname und als Zweitname soll noch Sophie dazu. Rechnen Sie hier mit Schwierigkeiten? Auf unserem Provinzstandesamt wollte ich eigentlich nicht vorher anrufen, sonst wecke ich vielleicht doch noch schlafende Hunde :-). Sicher ist der Name auch noch nicht. Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Sunshine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, in Amerika ist Madlin ein nicht seltener Name. Auch in D tritt erauf. Ich denke also, es dürfte, wenn auch mit geschlechtsbezogenen Zweitnamen, möglich sein. Problem ist, dass jeder Standesbeamte nach seinem Ermessen entscheidet. Was dabei rauskommt, weiß keiner. Schauen Sie meinen Namen an. Nicola ist ein italienischer Jungenname. Eigentlich darf man ihn hier in D nur mit Zweitnamen eintragen, ich aber habe nur den einen.. Versuchen Sie es und machen Sie sonst Ärger (Rechtsmittel). Ich habe mal jemanden vertreten, der hat gerichtlich den Namen Domaris durchgesetzt. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Sunshine, eine kleine Story für ähnliche Fälle: hat sich wohl tatsächlich so zugetragen - Ein Vater wollte seine neugeborene Tochter Josefin nennen (wohl aus den selben Gründen wie du). Der Standesbeamte weigerte sich und gab als Begründung an: "die Endung -in sei nach deutschem Sprachgebrauch in eindeutiger Hinweis auf das männliche Geschlecht und könne daher für Mädchen nicht verwendet werden". Darauf hin der Vater: "Stimmt - jetzt wo sie es sagen...ich muß Ihnen da wohl Recht geben. Mein bester Freund heißt ja auch Kathrin".. Das kleine Mädchen durfte darauf hin ohne Umschweife den Namen Josefin tragen! ... Aber abgesehen davon: In die Parallelklasse meiner Tochter geht auch eine Madelin (an dem e in der Mitte kann es doch nicht etwa liegen) Ansonsten: Ein Anruf beim Standesamt genüg häufig. Du kannst auch verlangen, dass das internationale Namensbuch zu Rate gezogen wird. besten Gruß Viviane


Mitglied inaktiv

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Hallo! Danke für deine Antwort. Genau so werd ichs dem Standesbeamten unter die Nase reiben :-). Aber sag mal: Weißt du, wie man ans internationale Namensbuch herankommt? Dann könnte man ja schon vorher schauen. Inzwischen hab ich aber nicht mehr viele Bedenken, denn ich hab den Namen mal bei yahoo in der Suchfunktion eingegeben und da gabs etliche Madlins. Also scheints hier wohl keine Probleme zu geben. Aber bei den Behörden weiß man ja nie...... Liebe Grüße Sunshine


Mitglied inaktiv

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Noch mal Hallo, ich weiß, dass die meisten großen Standesämter über dieses internationale Namensbuch verfügen und dort auch nachschlagen können - steht der Name drin und wird dem Namen ein eindeutiges Geschlecht zugeordnet, muss der Name zugelassen werden. Ansonsten gibt es in Leipzig eine Stelle, die sich mit der Namensgebung befasst (Amt für Namensgebung Leipzig oder so ähnlich). Ich bin durch Zufall bei meinem FA mal an die Telefonnummer gekommen, hab sie aber verlegt. Ich schau nächste Woche mal die ganzen Zeitungen durch dort (immer ewige Wartezeiten!) ob ich die Adresse noch finde. Ich brauch sie nämlich auch dringend! Wenn ich sie wiederfinde, stell ich die Telefonnummer ins SWN-Forum, ok? Bis dann Viviane


Mitglied inaktiv

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