Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Namensänderung

Frage: Namensänderung

mayfair

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Hallo, ich möchte demnächst den Vater meines zweiten Kindes heiraten. Mein erstes Kind möchte den Namen auch unbedingt annehmen. Der leibliche Vater möchte auch zustimmen unserem kind zuliebe. Wir waren nicht verheiratet, haben aber damals die Sorge gemeinsam erklärt und unser Kind erhielt den Namen seines Vaters. Nun hat der Vater etwas Sorge, dass mein zukünftiger Ehemann sein Kind adoptieren muss und er dann alle Rechte am Kind verliert. Wir haben beim Standesamt hier noch nicht nachgefragt, aber ich denke ich kann den leiblichen Vater da beruhigen oder? Ich habe ihm gesagt das es nur eine Namensänderung ist, er aber natürlich alle Rechte behält.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Nach § 1618 Abs. 1 BGB können der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein unverheiratetes Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, dem Kind, das sie in ihrem gemeinsamen Haushalt aufgenommen haben, durch Erklärung ihren Ehenamen erteilen (Einbenennung). In Ihrem Fall muss der leibliche Vater zustimmen. Und das Kind, wenn es mind. 5 ist. Das ist nicht rückgängig zu machen. Liebe Grüße NB


Felica

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Nein, kannst du nicht. Es ist eben nicht nur eine Namensänderung. Und wird auch nur im absoluten Ausnahmefall dann erlaubt. Hätte das Kind wenigstens deinen Nachnamen statt den des leiblichen Vaters, könnte dein neuer Mann deinen Nachnamen annehmen damit ihr alle gleich heißt.


kügelchen12

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Ich mische mich hier im expertenforum eigentlich nie ein (ist ja schließlich dem Experten vorbehalten, sorry Frau Bader), aber bei einer Falschaussage juckt es in meinen Fingern. Ja geht, mit Zustimmung des leiblichen Vater und je nach Alter des Kindes (über 5?) auch mit Zustimmung des Kindes. Und nein, Es wird somit nicht adoptiert und der leibliche Vater behält Rechte und Pflichten. Beim Vornamen sieht es gänzlich anders aus um auf die Falschaussage einzugehen.


Rotkehlchen

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In Ergänzung zur Antwort von Kügelchen: Das Ganze nennt sich Einbenennung und ist gesetzlich geregelt in Paragraf 1618 BGB. Lies dir den mal durch, ist ganz interessant, das Kind könnte zB auch einen Doppelnamen bekommen...


malini

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Ich möchte nur eines zu bedenken geben: was ist, wenn die Ehe in die Brüche geht - dann hat das Kind einen Namen, den es vielleicht wieder loshaben will. Ich würde das durchdenken/-sprechen und wenn Kontakt zum leiblichen Vater da ist, diesen Schritt wirklich sehr gut überlegen!


mayfair

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Das Kind möchte den Namen selbst annehmen. Er wird demnächst 6 Jahre und ich habe mit ihm ausführlich darüber gesprochen.. Er war sehr sauer und hat mich gefragt ob wir ihn nicht lieb haben und er sich ausgeschlossen fühlt wenn er nicht so heißt wie wir, auch wenn es immerhin der Name seines Vaters ist, den er behalten würde. Ein Doppelname wäre eigentlich auch gut gewesen, ich habe gefragt wie er das finden würde, aber er sagt es ist ihm zu viel, da auch sein Vorname ein Doppelname ist. Der Vater möchte zustimmen, weil er weiß wie sehr unser Kind sich das wünscht. Es wäre auch ok für uns alle wenn er den Namen seines Vaters behalten wollen würde. An oberster Stelle für uns alle steht das Wohl und wünsche des Kindes. Es ging auch nur noch darum das ich den Vater beruhigen kann das er natürlich seine Rechte behält. Wir haben aber auch schon mit dem Standesamt gesprochen und auch dort wurde gesagt das der Vater natürlich sein Sorgerecht behält und es lediglich um den Nachnamen geht. Herzlichen Dank an alle!


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