ewaritschel13
Hallo Frau Bader, ich habe mich vor fast 4 Jahren von meinem Mann getrennt. Wir haben ( leider ) beide Sorgerecht (obwohl er gar nix tut für das Kind), ich habe Aufenthaltsbestimmungsrecht. Im Januar 2014 war die Scheidung. Wir haben einen 5,5 jährigen Sohn. Seit über 2 Jahren habe ich eine neue Beziehung, habe geheiratet und haben eine Tochter bekommen. Mein Sohn hat von Anfang an ( noch bevor wir geheiratet haben) von sich aus gesagt dass er so wie sein neuer Papa heißt mit dem Nachnamen ( er hatte auch die ersten 2 Jahre nach der Trennung eigentlich gar kein Kontakt zu seinem richtigen Vater und jetzt ist es auch nur max. 1 mal pro Monat manchmal auch 1 mal im Quartal. Die Besuche tun ihn auch nicht gut.....). Er gibt auch überall die Nachname von meinem jetzigen Mann als seine. Meine Frage: 1.Habe ich da Chancen dass er meinen jetzigen Namen annimmt?? 2. Wenn ihn die Besuche nicht gut tun, habe ich da eine Chance auf alleine Sorgerecht? ( mit Hilfe der Psychologen z,.B.) Vielen lieben Dank im Voraus! LG Ewa
Hallo, 1. Ohne Zustimmung des KV nein 2. Sie verwechseln da was. Sorgerecht = Entscheidung in wichtigen Dingen Umgangsrecht= regelmäßiger Kontakt zum Kind Sorgerecht haben Sie eine Chance, wenn er sich gar nicht kümmert. Umgansgrecht nur, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Das ist eher auszuschließen. Wenn die Besuche dem Kind nicht guttun, müssen Sie als Mutter tätig werden - und das Kind positiv beeinflussen. Gerichte reagieren sehr gereitzt auf den Versuch, den leiblichen Vater durch einen neuen Mann zu ersetzen.Vater bleibt Vater. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Wenn der Vater zustimmt ( was er auch müsste bei alleinigem Sorgerecht ) und ein Psychologe bestätigt dass es sonst dem Kindeswohl schadet wenn er den Namen behält, dann könnte das gehen. Ohne Zustimmung auf keinen Fall. Verschiedene Namen sind heutzutage nichts ungewöhnliches mehr. Und auch ohne Sorgerecht hat er ein Umgangsrecht.
SemolinaCreek
sorry aber das ist völliger quatsch. beim alleinigen Sorgerecht muss der Vater nicht einstimmen. ich habe letztes Jahr geheiratet und mein Kind heiß jetzt genauso wie mein mannund ich ;) wenn man keine Ahnung hat sollte man nicht Dinge behaupten die grundlegend falsch sind.
SemolinaCreek
EBENSO erlischt mit Abgabe des Sorgerecht jede Pflicht und jedes recht des erzeugers. immer diese Sternschnuppen Besserwisser wo hier meint ein auf familienanwältin zu tun..
Sternenschnuppe
Dann hatte Dein Kind Deinen Namen und Du alleiniges Sorgerecht! Sobald das Kind den Namen des Vaters hat ist es egal ob er Sorgerecht hat, er muss zustimmen!! Und ohne Sorgerecht keine Rechte und Pflichten ? Weder Umgangsrecht noch Unterhaltspflicht haben etwas mit dem Sorgerecht zu tun!
Julisa
Ich kann Sternenschnuppe nur zustimmen. Trägt das Kind den Nachnamen des Vaters spielt es keine Rolle ob er auch Sorgerecht hat, dann bedarf es in jedem Fall seiner Zustimmung. Das ist hier aber glaub irrelevant denn die AP schreibt ja dass sie gemeinsames Sorgerecht haben, warum würde sie sonst das alleinige beantragen wollen. Kurzum die Zustimmung des Kindsvaters ist zwingend notwendig um das Kind einzubenennen. Das Sorgerecht hat nichts mit dem Umgangsrecht zu tun, denn auch ein Vater ohne Sorgerecht hat ein Umgangsrecht. Er hat auch ohne Sorgerecht Rechte und auch Pflichten, denn Unterhaltspflichtig ist er ebenfalls auch ohne Sorgerecht. Woran machst du fest dass dem Kind der Umgang nicht gut tut? Hier könnte man im besten Fall einen betreuten Umgang anstreben. Den Umgang gänzlich zu unterbinden geht nur in sehr seltenen Fällen wenn das Kindswohl enorm gefährdet ist. Der Kindsvater z.B. Drogenabhängig ist, oder schlägt oder so was. Das gleiche gilt für die Beantragung des alleinigen Sorgerechtes, dies wird man dem Vater nur entziehen wenn es für das Wohl des Kindes unbedingt notwendig ist. Mein Ex hat den Kontakt zu den Kids vor knapp 6 Jahren gänzlich abgebrochen, zahlt und zahlte nie Unterhalt. Wenn ich Unterschriften brauche musste ich sogar schon beim Meldeamt seine Adresse erfragen weil ich sie nicht hatte.Trotzdem würde man ihm deswegen das Sorgerecht nicht weg nehmen.
Colien07022004
Du blamierst dich hier ganz schön und ich finde deine Antwort sehr frech und anmaßend. Sternenschnuppe hat in diesem Fall vollkommen recht! Eine Namensänderung ist nicht möglich, zum einen da das gemeinsame Sorgerecht besteht und zum anderen, da das Kind den väterlichen Nachnamen trägt. Sorgerecht hat NICHTS, gar nichts mit Umgangsrecht und Unterhaltspflicht zu tun.
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