maja2212
hallo, ich möchte bald heiraten.... nun haben aber meine kinder (4 an der zahl) unterschiedliche nachnamen.. meine tochter heisst wie ihr leibl. vater, meine beiden jungs so wie ich ..und die kleinste hat den nachnamen vom vater, den ich heiraten möchte...das heisst im haushalt leben quasi 3 verschiedene nachnamen... nun meine frage... brauch ich von den vätern die zustimmung einer namensänderung, wenn ich heirate?... und könnte ich auch die nachnamen von den beiden jungs behalten? ( quasi stammeshalter, so wie mein vater immer sagt^^) was ist mit dem unterhalt der kinder, wenn ich heirate, bleibt er dann aus?
Hallo, wer hat denn jeweils das Sorgerecht?Wenn die Kinder wie der KV heißen muss er zustimmen. Liebe Grüsse NB
Sternenschnuppe
Also das letzte Kind hat dann ja schon den Namen. Die Tochter kann nur mit Zustimmung des leiblichen Vaters einbenannt werden, egal ob alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht. Die zwei Mittleren falls alleiniges Sorgerecht ja, bei gemeinsamen auch nur mit Zustimmung. Welchen Namen willst Du behalten ? Wie der Mittleren ? Heißt Du denn so ? Insgesamt, ohne Dir zu nahe zu treten, lass das mit der Einbeennung. Das ist nun Mann und Vater 3, scheitert das auch, dann heißen die Kinder wie jemand mit dem sie nicht einmal verwandt sind.
maja2212
ich habe bei allen kindern das alleinige sorgerecht...und ich war noch nie verheiratet.. das würde ja heissen, das nur ich und meine kleine tochter dann den namen meines mannes haben würden.. das ändert ja nicht am problem das dann immernoch zuviele verschiedene nachnamen im haushalt existieren würden. und das wollte ich gern ändern.
maja2212
und ja es geht um meinen nachnamen, ....den auch meine beiden söhne haben......ändere ich diesen durch eine heirat, so haben wir aus der familie keinen mehr, der so heisst und der name stirbt aus... und das mag mein vater nicht so gern.. ältere männer haben so ihre eigenarten.^^
Sternenschnuppe
Nö, nur Deine älteste Tochter würde anders heißen. Wenn die Mittleren wie Du heißen und Du das alleinige Sorgerecht hast, dann können sie einbenannt werden. Alternativ kann Dein Freund auch Euren Namen annehmen und das kleinste Kind. Würde auch eine Brücke für den Vater von Kind 1 geben einzuwilligen dass das Kind dann wie Du heißt und nicht wie ein fremder Mann. Unterschiedliche Namen sind heutzutage kein Problem, hier hat es auch 2 verschiedene, weil die Töchter meines Mannes wie die Mutter heißen. Das ist nichts besonderes mehr heute. Du könntest auch einen Doppelnamen nehmen.
maja2212
ab welchem alter kann denn meine ganz grosse selbst entscheiden, wie sie heissen will? ich hab da mal was gehört, weiss aber nicht ob dies stimmt.
maja2212
einen doppelnamen wollte ich eig. gern vermeiden, da unsere^jeweils schon so lang sind^^
maja2212
das heisst um es richtg verstanden zu haben, kann auch nur ich den namen meines mannes annehmen und alles andere darf so bestehen bleiben??
Sternenschnuppe
Und was spricht dagegen wenn er Euren Namen annimmt oder er einen Doppelnamen nimmt ? Mein Mann hat auch unseren angenommen, wir waren in der Mehrzahl :-) Für irgendwas musst Du Dich ja entscheiden. Würde Vater 1 denn einer Einbenennung zustimmen? Da brauchst Du die Erlaubnis, weil das Kind seinen Namen hat, unabhängig g vom Sorgerecht.
Sternenschnuppe
Klar, in erster Linie geht es um eine Ehe zwischen Euch Erwachsenen. Die Kinder spielen da eine untergeordnete Rolle. Sorgerecht hat er dann für sein Kind im übrigen auch nach der Ehe. Unterhalt für die anderen läuft weiter. Es sei denn Du bekommst Unzerhaltsvorschuss,den gibt es dann nicht mehr.
maja2212
der kindsvater von der grossen würde niemals zustimmen......... und ich würde deshalb den nachnamen meines mannes annehmen wollen, da er auch der letzte dieser art ist ...mit einem besonderen geschichtlichen hintergrund.. verteht mich nicht falsch aber ich gehe auch oft nach dem was besser passen würde.
maja2212
bekommt mein mann dann mit der heirat automatisch das sorgerecht für seine kleine maus??? im moment hat er es nämlich noch nicht
maja2212
ich habe zum vater der ganzen grossen auch gar keinen kontakt mehr seit 2006, weiss also gar nicht wie ich an seine einwilligung kommen soll....
Sternenschnuppe
Ja bekommt erl sofern er der eingetragene Vater ist. Na, dann habt ihr halt drei Nachnamen an der Klingel stehen. Und ganz ehrlich, würdest Du wollen dass Dein Kind wie eine fremde Frau heißt würde sie beim Vater leben und der heiraten? Ich denke nicht. Vielleicht fragst Du Deine Mittleren einfach welchen Namen sie haben wollen. Ihr Wohl ist entscheidend, und nicht dass des Opas.
Sternenschnuppe
Wenn so lange kein Kontakt besteht, dann ist die Chance groß seine Einwilligung richterlich ersetzen zu lassen. Kannst Du über einen Anwalt machen. Dann kann es ohne Kontakt zum leiblichen Vater dem Wohl des Kindes dienen auch namentlich in die neue Familie integriert zu sein.
maja2212
danke das klingt gut.. und was wäre dann besser im falle einer heirat.. das sie meinen oder den meines mannes annimmt??
Sternenschnuppe
Entscheidend ist vor allem was sie möchte. Wenn die Einwilligung ersetzt wird, dann könntet ihr ja auch alle gleich heißen. Gefragt werden die Kinder ab 5 Jahre ob sie das wollen. Und was Dein Vater will ist schön und gut, aber es ist nicht sein Leben.
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