Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Name des Kindes

Frage: Name des Kindes

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Hallo, ich hab da eine für mich sehr wichtige frage und hoffe das sie mir da helfen könnten. ich lebe nun schon seit august 2001 von meinen noch - ehemann getrennt ( wir leben auch ins cheidung schon) nun bin ich aber von meinen freund im 4 monat schwanger und denke nicht das der scheidungstermin vor der geburt sein wird. da ich noch den ehenamen von meinen noch-mann trage wollte ich mich erkundigen ob ich schon vor der scheidung meinen geburtsnamen wieder annehmen kann. nach der scheidung so weiß ich von bekannten ist dies ja möglich. ich möchte nähmlich nicht das mein kind den namen von meinen noch.ehemann trägt da sie ja nix miteinander zu tun haben. ich danke ihnen schonmal für ihre antwort. mit freundlichen grüßen nicole


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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..ja, aber man kann das, wenn sich alle drei einig sind, vor dem Jugendamt mit einer Vaterschaftsanerkennung hgeraderücken, das kann man auch schon vor der Geburt erklären. Gruß, NB


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Hallo, also ich bin mir nicht 100%ig Sicher aber wenn du noch nicht zur Zeit der Geburt von deinem Mann geschieden bist, dann ist er automatisch vom Gesetz her der Vater! Erkundige dich mal! Wie gesagt ich bin mir nicht ganz sicher.. aber irgendsowas habe ich mal gehört! Lg Miri


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ja, das hab ich auch schon gehört.(bei dieser rtl II serie "wer ist der vater") aber so weit ich weiß gilt das nicht wenn mein freund ( der richtige vater) eine vaterschaftserklärung abgibt. das kind könnte auf antrag auch den namen meines freundes annehmen. aber mir geht es ja hauptsächlich um meinen namen. MFG NICOLE


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Ja ist leider so: Denn meiner Freundin ging es so. Sie ist noch nicht geschieden und bekam ein Kind von ihrem jetzigen Freund . Und gesetzlich ist nun der EX-MAnn der Vater des Kindes da die SCheidung noch nicht vollendet ist. Nun hat das Kind der Name des Ex-Mannes.


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hab ich das nun richtig verstanden das ich meinen namen schon vorher ändern kann? oder nicht?


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Wir haben vor der Geburt eine Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt gemacht.Die Kleine hat trotzdem den Namen meines Exmannes bis die Scheidung rechtskräftig ist.Danach kann ich meinen Mädchennamen wieder annehmen und die Kleine übernimmt ihn automatisch mit.


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ist doch blöd dann steht ja in de rgeburtsurkunde der alte oder?


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Man bekommt erstmal nur Geburtsbescheinigungen um die Anträge für Kindergeld und Erziehungsgeld stellen zu können und später dann ne Geburtsurkunde mit dem richtigen Vater und Namen


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