Guten Tag Frau Bader,
ich habe eins weiter unten bereits die Frage gestellt, jedoch vergessen zu schreiben, dass der Vater und ich getrennt sind!
Weiß aber leider nicht ob bzw. wie ich das noch ändern kann, daher hier nun nochmal korrigiert.
der Vater meiner Kinder und ich sind privat versichert. Die Kinder sind über mich privat versichert.
Der Vater und ich sind getrennt!
Der Vater zahlt die private Versicherung der Kinder, weigert sich nun jedoch die Arztrechnungen die innerhalb des Selbstbehaltes bleiben zu zahlen.
Wer muss diese Rechnungen zahlen?
Es handelt sich um normale Arztbesuche wie die U\\'s sowie eine Behandlung einer Lungenentzündung.
Im Internet habe ich gelesen, dass der Vater sie zahlen muss.
Er meint jedoch, die Kinder seien über mich versichert, also muss ich sie bezahlen.
Die Kinder sind 2 und 4 Jahre alt, falls dies eine Rolle spielt.
Freundliche Grüße
von
Alexis86
am 12.08.2019, 15:19
Antwort auf:
Nachtrag private Arztrechnungen der Kinder
Wesentliche Frage ist, wie hoch der Selbstbehalt ist und was es in dem Beitrag ausmachen würde, ihn herab zu setzen.
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.08.2019
Antwort auf:
Nachtrag private Arztrechnungen der Kinder
Es geht um Arztrechnungen in Höhe von 330€ insgesamt für beide Kinder.
Monatlich kostet die Versicherung pro Kind jeweils 95€.
Ab September sind die Kinder gesetzlich versichert, es wird also vermutlich keine Rechnung mehr dazu kommen.
von
Alexis86
am 12.08.2019, 17:21
Antwort auf:
Nachtrag private Arztrechnungen der Kinder
Wieso könnt ihr nicht einfach je die Hälfte vom Beitrag und den Kosten tragen? Oder verrechnet es untereinander so, dass rechnerisch jeder die Hälfte trägt.
Ich kann ehrlich gesagt nicht verstehen, warum der KV die Kosten komplett selbst tragen soll. Oder zahlst du dafür etwas anderes komplett?
von
Gucci75
am 12.08.2019, 21:50
Antwort auf:
Nachtrag private Arztrechnungen der Kinder
Ich zahle den Kindergarten komplett alleine und auch beim Kinderunterhalt weigert er sich den ausgerechneten Betrag zu zahlen und zahlt nur den Mindestsatz, obwohl er auf 115% ausgerechnet wurde.
von
Alexis86
am 13.08.2019, 07:25
Antwort auf:
Nachtrag private Arztrechnungen der Kinder
Naja...
„Weigern“ den Unterhalt zu zahlen kann er sich kaum wenn du alle Rechtsmittel ausschöpfst.
Und da würde ich anfangen:
Geh zum Jugendamt und Lust dort den Unterhaltstitel titulieren.
Bedenke aber, dass die circa 200 € für die Krankenversicherung von seinem netto erst mal abgezogen werden und erst aus dem verbleibenden Gehalt (nach allen anderen Abzügen) der Kindes Unterhalt gerechnet wird.
Was ich machen würde:
Ich würde die 330 € zahlen, und dieses Kapitel im Buch zu klappen.
Dafür aber ganz besonders darauf achten, dass der Unterhalt spätestens ab September genau berechnet, und auch tituliert wird. Damit hast du dann jederzeit die Möglichkeit direkt zum Gerichtsvollzieher zu gehen sollte er meinen den Unterhalt nicht voll bezahlen zu müssen.
Das ist auf Dauer definitiv der Weg der dir bedeutend mehr Geld für die Kinder bringt
Gruß
ddd was ich machen würde:
Ich würde die 330 € zahlen, und dieses Kapitel im Buch zu klappen.
Dafür aber ganz besonders darauf achten, dass der Unterhalt spätestens ab September genau berechnet, und auch tituliert wird. Damit hast du dann jederzeit die Möglichkeit direkt zum Gerichtsvollzieher zu gehen sollte er meinen den Unterhalt nicht voll bezahlen zu müssen.
Das ist auf Dauer definitiv der Weg der dir bedeutend mehr Geld für die Kinder bringt
Gruß
D
von
desireekk
am 13.08.2019, 13:12