Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachtrag Kündigung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nachtrag Kündigung

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Liebe Frau Bader, danke für die Antwort. Ich möchte ja garnicht arbeitslos sein, nur meinen Erziehungsurlaub nach der Kündigung weiterführen (Verlängerung wird mir auch vom Geschäftsinhaber verwährt). Geht das nach einer Kündigung??? Habe ich das mit der Sonderkündigung (3 Monate) richtig verstanden??? Gilt hier als Ende das "vereinbarte" Ende oder die 3 Jahre, welche möglich wären???? Sonst habe ich den Termin verpaßt, weil es doch 10 !!!! Wochen zum Quartalsende sind. Danke kama


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Kama, es gilt das vereinbarte Ende. Aber reden Sie doch einfach mal mit dem Chef... EU ist nur möglich, wenn man in einem Beschäftigungsverhältnis steht. Gruß, NB


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