Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachtrag ALG

Frage: Nachtrag ALG

Kleiner Wurm

Beitrag melden

Zum besseren Verständnis. Bin momentan das erste Jahr Elternzeit zu Hause und erhalte Elterngeld. Das zweite Jahr Elternzeit erhalte ich kein Elterngeld mehr. Möchte im zweiten Jahr nicht oder nur sehr wenig arbeiten. Bin verheiratet, aber sein Einkommen reicht nicht, sodass ich zuhause bleiben kann. Brauch also eine finanzielle Unterstützung. Sollte ungefähr so hoch wie das Elterngeld sein. Erst dann kann ich zuhause bleiben. Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Arbeitslosengeld 1 können Sie nicht erhalten, wenn Sie nicht arbeiten wollen. ansonsten eben noch soziale Leistungen. Liebe Grüße NB


cube

Beitrag melden

Wie gesagt - du kannst Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen. Ob euch das dann gewährt wird und in welcher Höhe, müsst ihr dann eben schauen. Ich bezweifle aber, dass dies in gleicher Höhe wie das EG sein wird. Oder aber eben innerhalb der Elternzeit bei deinem AG TZ arbeiten.Lehnt dieser ab, kannst du auch bei einem anderen AG in EZ arbeiten. Schau doch mal im Internet. Da kann man meist online ausrechnen, ob man Anspruch hätte und wenn ja, in welcher Höhe.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich bezweifle, dass eine andere staatliche Unterstützung die Höhe von deinem Elterngeld entspricht. also Wohngeld, Kinderzuschlag, hartz4 Sorry, eine lange Elternzeit muss man sich leisten können. Versuche innerhalb der EZ zu arbeiten


marijanam79

Beitrag melden

Ich glaube, es haben dich schon alle im ersten Posting richtig verstanden! Und vor allem haben dir auch alle richtig geantwortet!!! Probiere Wohngeld, Kinderzuschlag,... du wirst aber mit Sicherheit nicht so viel erhalten wie dein Elterngeld. Wie schon jemand geschrieben hat, Elternzeit muss man sich halt auch leisten können. Wenn nicht, Pech gehabt oder gehe in Teilzeit arbeiten. Was Du möchtest und was Du Dir leisten kannst, sind zwei Paar Schuhe. Sei mir nicht böse, aber über solche Aussagen kann ich echt nur den Kopf schütteln. Habt Ihr Euch das nicht vor der Kinderplanung durchgerechnet? Marijana


HeyDu!

Beitrag melden

Es gibt kein ALG II! Auch wenn ihr rein rechnerisch Anspruch hättet, da der Bedarf nicht durch Einkommen des Mannes und Kindergeld gedeckt werden kann. Das zweite Jahr Elternzeit muss man sich leisten können. Mit dem Wissen, dass ihr Euch das zweite Jahr EZ gar nicht leisten könnt, habt ihr die bevorstehende "Notsituation" selbst verschuldet. Das Amt ist verpflichtet, Dich auf Arbeit zu schicken. Wohnst Du in einer Gegend mit unzureichend Betreuungsplätzen, kann es sein, dass das Jobcenter nachgibt/ nachgeben muss und Dir das zweite Jahr EZ sponsert. Meine persönliche Meinung dazu? ALG II ist nicht dazu gedacht die Elternzeit queer zu finanzieren. Solche Vorhaben fallen für mich unter Schmarotzertum/ Sozialbetrug. Es ist einfach moralisch verwerflich. Wenn gewollt wäre, dass Eltern zwei Jahre bezahlt Zuhause bleiben können, dann würde es das Elterngeld zwei Jahre mit 60-65% geben. Gibt es aber nicht. Es gibt nur die Möglichkeit den Gesamtanspruch in Bezug auf die Auszahlungsdauer zu strecken. Habt ihr nicht genutzt. Wäre vermutlich finanziell zu eng geworden. Die Lösung ist in meinen Augen ganz einfach. Du kannst nicht Zuhause bleiben. Kümmere Dich um Kinderbetreuung. Wenn Du einen Job hast, dann sprich mit dem AG, beende die EZ zum 1. Geburtstag. Berufe Dich auf §16 Abs. 3 BEEG und beende die EZ wegen besonderer Härte. Ist er anderer Auffassung stell den Antrag auf Beendigung. Lehnt er ab, lass es Dir schriftlich geben. Versuche es. Wenn Du keinen Job hast, dann melde dich zeitnah arbeitssuchend. Dann hast Du ja auch keine Elternzeit. Problem mit dem AG würde sich dann erübrigen.


HeyDu!

Beitrag melden

Cubes Hinweis mit der Teilzeit in Elternzeit ist auch ein sehr guter Ansatz, wenn der AG der vorzeitigen Beendigung der Elternzeit ablehnt. Dann stellst Du einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit. Lehnt er ab, gehst Du anderswo Geld verdienen. Ganz einfach.


Kleiner Wurm

Beitrag melden

Entschuldigung, dass ich hier gefragt habe, ob es was geben könnte. Hätte ja sein können. Laut Internet gibt es da was, dies war mir aber nicht klar. Deswegen wollte ich die Expertin fragen. Dass ich arbeiten muss wenn es nichts gibt, ist klar. Es gibt auch Probleme die auftreten, nachdem man Schwanger ist. Bitte vielmals um Entschuldigung gefragt zu haben


HeyDu!

Beitrag melden

Nix Entschuldigung. Man hatte nur das Gefühl Du hast das Grundproblem bei den ersten Antworten nicht verstanden. Welche Probleme treten denn auf, nach einer Schwangerschaft? Mir fällt im Zusammenhang zu deinem Anliegen keine Variante ein...


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Heydu! Ein Grundproblem könnte z.b. gewesen sein, dass der Mann arbeitslos wurde und dann einen schlechter bezahlten job nur gefunden hat.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Und Wohngeld und Kinderzuschlag gibt es auch nur, wenn das Einkommen eine gewisse Summe nicht übersteigt bzw. unterstreitet. (Mein Neffe bekommt z.b. kein BAföG mehr, weil mein Bruder 2,76€ zu viel Einkommen hat.)


Felica

Beitrag melden

Das geht nur wenn du eine Kinderbetreuung hast und auch gewillt bist zu arbeiten. Und so hoch wie das EG geht nicht. Dein EG ist auf dein Einkommen berechnet was du vor der Gdburt hattest und davon 67%. Dein ALG1 wird auf die Stundem gerechnet welche du innerhalb der EZ arbeiten kannst und willst. Höchstens aber auf 30 Std den mehr darfst du nicht arbeiten in der EZ. Da du nur wenig arbeiten willst, kannst du aber kein ALG1 bekommen das auf 30 Std gerechnet ist. Mein Rat, such dir einen 450 € Jo . Da bist du bei etwa 10 Std die Woche, also unter dem was du für ALG1 eh mindestens suchen müsstest um überhaupt Anspruch zu haben. Dazu lässt noch prüfen ob ihr Anspruch auf Wohngeld habt, kindergeldzuschlag und im schlechtesten Falle ob Hartz4.


luvi

Beitrag melden

Hallo, Wie bereits geschrieben wurde, kannst du Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen. Dafür muss euer Familieneinkommen innerhalb bestimmter Grenzen liegen. In Bayern gibt es unabhängig vom Einkommen Familiengeld im 2. und 3. Lebensjahr. Ich weiß nicht, ob es das auch in anderen Bundesländern gibt. LG luvi


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader, vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage. Bei Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezüge und privater Krankenversicherung besteht kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld, richtig? Eine Hausfrau, die keiner Beschäftigung nachgeht und nicht arbeitslos gemeldet ist, hat auch keine Ansprüche auf Mutterschaftsgeld? Vielen ...

Guten Tag, Im Januar war das Verfahren abgeschlossen und ich bekam Prozesskostenhilfe. Ich habe vergessen die Änderungen in 2021 und 2022 (mehr unterhalt, abzahlungen etc.) nachzumelden. Und man muss ja hier normal wie ich lese bereits bei 100€ brutto mehr im monat dies nachmelden. Das schlimmste was passieren kann jetzt ist das ich es na ...

Kann mein AG die Verlängerung meiner Elternzeit ablehnen? Wie unten bereits geschrieben habe ich erst EZ für Kind 1 genommen, und noch vor Ende der EZ mein 2. Kind bekommen. Für K2 habe ich aktuell 2 Jahre Elternzeit genommen, die bald enden. Mit Vorlauf von 7 Wochen würde ich nun das 3.Jahr EZ für K2 einreichen und danach mit 13 Wochen Vo ...

Danke Frau Bader für Ihre Antwort weiter unten. Ich hab noch eine Frage, auch wenn mein Mann bei uns nicht gemeldet ist eine Namensänderung. Er lebt im Ausland und pendelt. Wenn ja wohin muss ich welche Schritte muss ich machen. Lg

Guten Tag Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort! Es geht dem Vater nur darum, dass der Kleine nach der 5. Stunde aus hat und der Große nach der 6. Stunde. Der Vater möchte nicht zweimal fahren, bzw. 45 Minuten anderweitig rum bringen. Diese Zeiten fallen in seine Betreuungszeit. Ich kann meinen Kleinen nicht abholen, da ich jeden zweit ...

Vielen Dank für Ihre Antwort bzgl dem Beschluss zu dem Thema Beratungsstelle.    Ich habe jetzt bei Gericht angerufen und der Justizangestellte meinte, dass ich Antrag auf elterliche Sorge stellen muss und das der Bereich "Gemeinsamer Besuch bei der Beratungsstelle" dann auf mich übertragen wird.    Ist das der richtige Antrag? Er wirkte e ...

Guten Morgen Frau Bader, wir haben noch eine Frage zu der Berechnung vom Krankengeld.  Sollte mein Mann wieder in den Bezug kommen, wird dann das Krankengeld in der Höhe gezahlt, wie damals von 11/23 -03/24 (da es sich um die selbe Verletzung handelt), oder würde es neu berechnet werden?  Er hätte nur 3 Wochen dazwischen gearbeitet... Wür ...

Hallo. Wir haben für unseren Sohn letztes Jahr vom Amt einen Kitagutschein für 50 Stunden in der Woche erhalten. Im April diesen Jahres hat das Amt uns nur noch einen Kitagutschein für 40 Stunden genehmigt. Dieses haben wir umgehend an der Kita weitergeleitet. Erst jetzt (4 Monate später und mitten im laufenden Monat) fragt die Kita Leitung nac ...

Hallo,  mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt? wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Dauer vom 01.08.2 ...

Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt?   wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...