Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachname des Kindes ändern

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nachname des Kindes ändern

PeppillyPlusEins

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Hallo Frau Bader, ich bin in der 12. Woche schwanger und mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet. Für mich und auch für den Vater ist bereits klar, dass er vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen wird und wir uns das Sorgerecht teilen. Wie aber verhält es sich mit dem Nachnamen des Kindes? Mir persönlich wäre es am liebsten, wenn das Kind meinen Nachnamen erhält. Kann dieser im Falle einer späteren Heirat so wie meiner auf den Namen des Vaters geändert werden? Wie ist es, wenn das Kind aber direkt seinen Nachnamen erhält? Kann man diesen im Falle einer Trennung problemlos in meinen ändern? Der Vater hätte es natürlich gern, dass das Kind seinen Namen erhält. Da es aber noch in den Sternen steht, ob wir jemals auch vor dem Gesetz eine Familie werden, möchte ich mich einfach über alle Eventualitäten informieren um eine Entscheidung treffen zu können. Weiterhin würde mich noch interessieren, ob das Kind im Falle einer wie auch immer vollzogenen Namensänderung immer den Zusatz "geb. XXX" mit angeben muss. Vielen Dank bereits im Voraus für Ihre Antwort. Freundliche Grüße Peppilly


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Wenn das Kind Ihren Namen bekommt, kann es einbenannt werden - ohne das es einen Zusatz bedarf 2. Wenn das Kind den Namen vom Vater bekommt, kann man es so einfach nicht ändern (nur, wenn er zustimmt) - so wie Ihr Posting lese würde ich davon abraten Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Bei einer Heirat könnt ihr Euch für einen Familiennamen entscheiden und das Kind einbenennen. Und genau so würde ich das machen, denn eine Änderung ohne Hochzeit nach Trennung ist ohne seine Zustimmung unmöglich. Mit Zustimmung auch schwer. Die Geburtsurkunde wird dann geändert nach der Hochzeit, es ist dann offiziell der Geburtsname.


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