Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Allerdings haben sich für mich nun noch ein paar Fragen aufgetan. Bekomme ich denn nun DM 400,00 Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt oder Mutterschaftsgeld in Höhe von max. 13,00 Euro pro Tag von meiner Krankenkasse?Schließlich bin ich ja durch mein erstes Arbeitsverhältnis noch gesetzlich krankenversichert,da der erste EZU noch besteht. Muß ich denn auch beim 325,00 Euro Job EZU beantragen oder wegen des Beschäftigungsverbotes kündigen? Ich danke Ihnen nochmals für die Beantwortung meiner Fragen. Viele Grüße Britta
Liebe Britta, Sie bekommen die 13 € vom AG 1, beim 2. Arbeitsverhältnis kann man auch EU beantragen. Wenn Sie dort wieder anfangen, würde ich vorsichtshalber beim AG 1 Mitteilung machen. Gruß, NB
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