Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachfrage zu unten-vorübergehnd zur Oma

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Nachfrage zu unten-vorübergehnd zur Oma

Miriam78

Beitrag melden

danke für Ihre Antwort, muss es eine schriftliche Zustimmung sein oder reicht mündlich? Wobei ich ja mündlich nicht beweisen kann und man bei ihm leider nicht sicher sein kann, dass er es dann nicht nachher leugnet. Wie wäre es denn bei einer Nacht, könnte ich da ohne Zustimmung des Vaters mit der Tochter zur Oma?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Besser schriftlich 2. Im Notfall (Gefahr für Kind o Mutter) ja Liebe Grüße NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.