Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, danke, dass Sie geantwortet haben - aber Sie haben bloß den Gesetzestext wiederholt. Den habe ich bereits selber gelesen. Meine Frage war nicht, was im Gesetzestext steht, sondern, ob dieser Paragraph bei mir Anwendung findet!! Wenn man während Arbeitslosigkeit krankgeschrieben wird - werden die Monate, in denen man krankgeschrieben ist, fürs Elterngeld berücksichtigt oder nicht??? Bitte dringend um Klärung! Dankeschön im Voraus, Anna
Hallo, nicht, wenn es eine schwangerschaftsebdingte Erkrankung ist! Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
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