Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Vielen lieben Dank für Ihre ausführliche Antwort wegen Erziehungsurlaub/Arbeitslosengeld. Ich habe leider noch ein paar Fragen zu Ihrer Antwort. Sie schreiben, dass ich sogen. Teilarbeitslosengeld für die halbe Stelle bekomme, die mir mein AG nach dem EU nicht mehr zur Verfügung stellt, wenn ich theoretisch für eine ganze Stelle zur Verfügung stehen würde. Warum muss ich hier für eine ganze Stelle zur Verfügung stehen? Ich habe doch für das Vollzeitarbeitsverhältnis Erziehungsurlaub beantragt und im Teilzeitarbeitsverhältnis (2 verschiedene Arbeitsverträge!) möchte ich weiterarbeiten. Wenn von mir verlangt wird, dass ich Vollzeit arbeite, wäre mir das mit 2 kleinen Kindern ja nicht möglich. Kann hier nun wirklich das Arbeitslosengeld ganz versagt werden, obwohl ich eigentlich so weiterarbeiten will wie bisher? Sie schreiben weiterhin, dass bei einer Kündigung die Aufsichtsbehörde zustimmen muss, da ich noch im EU bin. Aber das Teilzeitarbeitsverhältnis hat doch nichts mit meinem EU (aus dem Vollzeitarbeitsverhältnis) zu tun wegen den zwei verschiedenen Arbeitsverhältnissen, oder etwa doch? Was passiert, wenn er die Zustimmung nicht einholt? Dann dürfte ja die Kündigung nicht wirksam sein und ich müsste von ihm weiterhin Gehalt bekommen, denn Arbeitslosengeld bekomme ich ja sicherlich nicht bei einer unwirksamen Kündigung. Sehe ich das richtig? Nochmals herzlichen Dank! Jana
Liebe Jana, 1. Ja, man bekommt nur Arbeitslosengeld in dem Umfang, in dem man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. 2. Die Kü ist unwirksam. Aber Gehalt erhalten Sie ja doch aufgrund des EUs eh nicht.Sie erbringen ja auch keine Arbeitsleistung. Gruß, NB
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