Mitglied inaktiv
Vielen Dank erstmal für ihre Antwort :o) Noch eine Frage: die Tochter (7) lebt bei der geschiedenen Frau. Mein LG und ich leben zusammen. Kann das Amt mich in die Berechnung miteinbeziehen, da ich ihn im Moment ja auch "mitfanziere"? Wie würde sich eine evtl. Heirat auf den Kindesunterhalt auswirken? Wenn das JA nämlich die Pfändung durchsetzt, wird mein LG definitiv arbeitslos werden. Da er keine Ausbildung hat, wird er dann wohl auch so schnell nix neues finden. Vom AA wird er dann wohl auch nichts bekommen, da ich knapp über der Einkommensgrenze liege. Daher sind wir halt am überlegen, evtl zu heiraten, falls das alles so kommt, um uns finanziell etwas zu entlasten. Würde dann mein Einkommen in die Berechnung einbezogen?
Hallo, ohne Ehe werden Sie bei der U-Berechnung nicht berücksichtigt. Gruß, NB
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