Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, in 6 Monaten, anfang November 2002 endet mein Erziehungsurlaub (insges. 3,5 Jahre, gemäß Banken-Tarifvertrag). DAnach wollte ich gern in Teilzeit wieder arbeiten. Nun erhielt ich für meine Tochter jedoch von der Gemeinde keinen Kingergartenplatz zugeteilt. Da sie im Mai geboren wurde, werden aeltere Kinder vorgezogen. Wir sind auf einer Warteliste notiert, aber wann ein Platz frei wird, kann natürlich nicht vorhergesehen werden. Habe ich nur die Möglichkeit mein Arbeitsverhältnis zu kündigen? Wieviel Wochen vor Ende EU? Grundsätzlich möchte ich wieder arbeiten bzw. wäre an einem Aufhebungsvertrag plus Abfindungsregelung interessiert. In meinem Bekanntenkreis sind drei Mütter die in den vergangenen Monaten (ebenfalls mind. 10 Jahre bei größeren Banken beschäftigt), eine höhere Abfindungssumme erhielten. Besten Dank für Ihre Antwort. Daniela
Liebe Daniela, einen Anspruch auf einen Kiga-Platz haben Sie, wenn überhaupt, erst ab dem 3. LJ des Kindes. Kündigen würde ich auf keinen Fall. Ich denke, dass ist bei der heutigen Arbeitsplatzlage wenig sinnvoll.Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht, vielleicht vertraglich oder durch Verhandlung. Versuchen Sie doch, eine Überbrückung bei einer Tagesmutter (selbst, wenn die teuer ist, besser als Arbeitsplatz verlieren) oder eine andere Alternative zu finden. Gruß, NB