Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, erstmal es ist schön dass es Sie gibt!, meine Problem: Mitte Mai endet mein EU, habe bei meinem vorherigen AG meine Vollzeitstelle gekündigt, da ich keinen Ganztagskindergartenplatz bekommen habe, bin also vorerst arbeitslos, jetzt bekomme ich in keinem KiGa in unserem Ort ab Mitte Mai einen Platz für meinen Sohn, frühestens August heißt es, dass ich für das Arbeitslosengeld gesperrt bin ist mir klar, bin ich dann wenigstens über das Arbeitsamt krankenversichert usw.? Ich habe wirklich bis August keine Möglichkeit mein Kind irgendwo unterzubringen. Oder muß ich meine Krankenversicherung die 3 Monate bis ich im August arbeiten gehe selbst bezahlen? (bin nicht verheiratet) Vielen Dank für Ihre Antworten MfG Biene
Liebe Biene, DANKE :-))) Kriege so selten ein Lob;-) Lassen Sie erst mal prüfen, vielleicht wird das als Ausnahme eingestuft und Sie werden nicht gesperrt. Wenn doch, erhalten Sie ab Beginn des 2. Mo. der Sperrzeit bis zu deren Ende KK. Gruß, NB
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