Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Muttschutz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Muttschutz

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Hallo Frau Bader! Ich bin mit meiner ersten Tochter noch im Erziehungsurlaub,der am 17.11.07 endet.Nun bin ich erneut schwanger und der Mutterschutz beginnt am 21.11.07.Zur Zeit arbeite ich während des Erziehungsurlaubes 25% in meinem alten Job.Nun müsste ich am 17.11.07 wieder 100% arbeiten,doch der Mutterschutz beginnt ja am 21.11.07.Wie ist das dann mit meinem Lohn,werde ich nach 100% bezahlt in meinem Mutterschutz oder gibt es da eine Klausel? MfG Mone


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie zwischen EG und neuem Mutterschutz arbeiten, bekommen Sie 100 % Liebe Grüsse, NB


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