malini
Sehr geehrte Fr. Bader, mein Mutterschutz beginnt am 29.4. Da der April dadurch ja bei der Berechnung des EG ausgeklammert wird, wollte ich den letzten Ultraschall abwarten. Falls der ET nicht mehr geändert wird, könnte ich: 1. auf den Mutterschutz im April verzichten trotz eines BV oder 2. für den 29. und 30.4. noch Urlaubstage nehmen? Mir wäre wichtig, dass der April noch in die EG-Berechnung einfließt.
Hallo, Urlaub würde ich sagen ja. Auf den Mutterschutz verzichten und das Beschäftigungsverbot verlängern halte ich für eine unzulässige Rechtsausübung. Liebe Grüße NB
mellomania
wer hat das bv ausgestellt? gilt es für sämtliche tätigkeiten? wenn du die möglichkeit hast das bv die letzten tage nicht einzuhalten, hättest du dies die ganze zeit gehabt. entweder gilt ein bv oder nicht. aber nicht so, wie du es dir wünschst. wenn bis beginn mutterschutz drinsteht ist es so
malini
Arbeiten kann ich sicher nicht. Meine Frage war eher, ob ich das BV auf 2 Tage, die sonst in den Mutterschutz fielen, ausweiten kann oder eben 2 Urlaubstage an das BV anhängen könnte. Dass es vielleicht nicht ganz korrekt ist, mag schon sein - es betrifft ja aber "nur" 2 Tage. Deswegen einen Monat Vollzeitgehalt zu verschenken in der Berechnung wäre schade. Bislang hatte ich die Frage nie, da das letzte Mal der Mutterschutz eher in der Mitte des Monats begann und ich da auch noch in EZ war. Jetzt ist es eben anders.
mellomania
ja ob schade oder nicht, ist halt eine frage des rechts. du hast den genuss daheim zu sein und volles gehalt zu bekommen WEGEN einem bv. und dies ist nun so ausgestellt bis beginn mutterschutz. das ist kein wunschkonzert, sorry wenn ich das so direkt schreibe, dass man dann zwei tage rausnimmt. es wird seinen grund haben. und wenn es ginge, zwei tage rauszunehmen dann wäre das ganze bv ein witz. ich würde es einfach so belassen, das ist nun mal so. dass du das schade findest kann ich verstehen
Mitglied inaktiv
Erstens wird der ET einige Zeit vor der Mutterschutzfrist nochmal korrigiert und dann könnte es sein, dass die zwei Tage gar nicht mehr nötig sind - oder auch dass mehr Tage fehlen. Das Gesetz sieht vor, dass man auf die vorgeburtliche Schutzfrist freiwillig verzichten kann. Wenn du das mit Urlaub abdecken willst, sehe ich darin kein Problem. Mit einem verlängerten BV kannst du es nicht abdecken, da du den Beginn der Schutzfrist nicht einfach verschieben kannst. Das BV gilt eben nur bis zum Beginn der Schutzfrist, und die ist fest. BV verlängern geht sicher nicht, denn das wäre eine Mogelpackung. Urlaub nehmen geht meines Erachstens schon, denn dafür hast du ja Urlaubsanspruch gesammelt, damit du das irgendwann abfeierst. Während des Urlaubs zahlt der AG normales Gehalt und die Mutterschutz verkürzt sich. Vielleich nimmst du sogar einen vollen Monat und zwei Tage Urlaub, dann kannst du der Umlagekasse Unkosten ersparen und dein Elterngeld weiter erhöhen. Bin gespannt was Frau Bader dazu sagen wird.
Mitglied inaktiv
Ich schließe mich dem Vorschlag von Uriah an, eine sehr gute Idee die rechtlich sauber scheint.
mellomania
hö? bei wem wird der ET korrigiert? bei mir wurde da nix gemacht bei beiden schwangerschaften. da wird nix schriflich korrigiert dass der mutterschutz geändert werden muss, das höre ich, sorry, zum ersten mal. der mutterschutz steht, wenn das kind dann früher oder später kommt is juck...has du dafür eine quelle? lieben dank
Mitglied inaktiv
Das ist allgemein üblich, dass der berechnete ET korrigiert wird, wenn das Ungeborene sich anders entwickelt als dem letzten Zyklus gemäß zu erwarten wäre. Schließlich findet nicht jeder Eisprung genau zur vorgeschriebenen Zeit statt. Die Ultraschalluntersuchung gibt genauere Angaben als der Tag der letzten Menstruation. So kommt es öfters vor, dass man einige Zeit vor der Schutzfrist einen korrigierten ET bestätigt bekommt. Danach berechnet sich der genaue Beginn der Schutzfrist. Das heißt, das erste Schwangerschaftsattest ist nicht unbedingt verbindlich bezüglich des ET.
mellomania
aber definitiv nicht so kurzfristig, dass es in dem fall noch eintreffen würde. später als 20. woche wird das doch nicht mehr gemacht...bei mir war das in der 10. 11. woche sowas aber später nicht mehr. ich dachte du meinst kurz vorher..
Mitglied inaktiv
Soweit ich weiß kann es bis zur 12. SSW gemacht werden. Das wäre ja dann schon Vergangenheit.
mellomania
das dachte ich nämlich auch.
Tini_79
So kurz vor ET wird da nichts mehr korrigiert.
Mitglied inaktiv
Es geht ja in dem besagten § 3 nicht um den "Verzicht auf die Mutterschutzfrist", sondern um die Bereitstellung der Arbeitsleistung in der Schutzfrist. Eine Voraussetzung dafür ist, dass der Entscheidung keine finanziellen Anreize zugrunde liegen und dass die Weiterbeschäftigung nicht durch ein individuelles BV ausgeschlossen ist. Somit gibt es also keine Möglichkeit, die Schutzfrist hinauszuzögern bzw. gegen Urlaub einzutauschen.
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