Lisa9219
Hallo Frau Bader, ist es richtig, dass mir trotzdem ein volles Gehalt zusteht auch wenn mein Arbeitszeitraum beim jetztigem AG weniger als 3 Monate beträgt? Da ich in einem Jugendwohnheim arbeite, würde ich ein Betriebsverbot bei Mitteilung meiner SS erhalten. Vielen Dank im Voraus, Grüße Lisa
Hallo Ja Liebe Grüsse NB
Mitglied inaktiv
Was den Mutterschaftsgeld oder Beschäftigungsverbot? Und nur weil du im Jugendwohnheim arbeitest muss es nicht sein das der AG ein BV ausspricht. Er kann dich auch woanders einsetzen, zB an den Schreibtisch. Betriebsverbot gäbe es sicherlich nicht, das bedeutete du darfst die Einrichtung nicht mehr betreten. IMO schmeisst du gerade recht viele Dinge komplett durcheinander. Und, bei dem Kürzel SS bekomme ich echt Bauchschmerzen, ich würde nicht wollen das man mein Kind mit so einer Vergangenheit in einem Satz nennt. Ich weiß, übliche Abkürzung - meistens unbedarf - aber da reagieren extrem viele recht angepisst drauf. Nur mal so als Tipp.
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