Pitju
Hallo Frau Bader, hoffentlich können Sie mir weiter helfen. Folgende Situation. Ich habe im Mai 2014 ein Kind bekommen und bei meinem Arbeitgeber (Vollzeit) Elternzeit für drei Jahre beantragt. Da mir mein Arbeitgeber ab Januar 2016 keine Teilzeittätigkeit ermöglichen konnte, habe ich bei einem anderen Arbeitgeber (20 Std/Woche) angefangen. Seit Juni 2015 habe ich zudem einem Minijob auf 450 Euro Basis. Jetzt habe ich im Januar 2017 erneut ein Kind bekommen. Daraufhin habe ich bei meinem alten Vollzeit-Arbeitgeber die aktuelle Elternzeit beendet und für mein zweites Kind erneut Elternzeit beantragt. Bei meinem Teilzeit-Arbeitgeber habe ich ebenfalls Elternzeit beantragt. Beides für ein Jahr. Bei beiden allen Arbeitgebern habe ich ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Jetzt habe ich von beiden Arbeitsgebern anteilig zum Geld von der Krankenkasse Mutterschutzgeld erhalten. Ist das wirklich korrekt, das ich von beiden Arbeitgebern Mutterschutzgeld erhalte? Mein Vollzeit-Arbeitgeber sagte mir, dass mir das Geld zusteht, da ich die erste Elternzeit vorzeitig beendet habe. Ich hoffe Sie können mir weiter helfen. Vielen Dank
Hallo, die TZ ist auf die EZ befristet (üblicherweise). Mit Beendigung der EZ endet deshalb auch der Zusatzjob. Ihr Haupt-Ag hat also recht Liebe Grüße NB
malini
Du hättest m. E. Den 20h-Job kündigen müssen (sofern er nicht eh auf die EZ beschränkt war, die hast du ja beendet), da du ja nicht parallel 40h und 20h/Woche arbeiten kannst, oder? Also ist die Mutterschutz Zahlung des 20h Jobs falsch.
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