Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Fr. Bader, da dies meine erste ssw ist bin ich mir noch etwas unsicher. Zurzeit habe ich Beschäftigungsverbot. Gilt das Beschäftigungsverbot bis zum Entbindungstermin am 07.04.09 oder endet dieses bereits 6 Wochen vorher,so daß ich schon dann Mutterschaftsgeld beantragen muß. Ab wann kann ich Erziehungsgeld beantragen nach den 8bzw. 14 Wochen Mutterschutz.? Und wird dann gleichzeitig auch Kindergeld gezahlt? ich hoffe das sind nicht allzu viele Fragen. Danke für Ihre Hilfe Heike Vischedyk
Hallo, 1. Das BV wird vom Muttterschutz, einem gesetz. BV, abgelöst. 2. EZ müssen Si emit Frist von 7 Wo. beantragen 3. EG sollten Sie möglichst bald nach der Geburt beantragen, Sie bekommen es parallel zum KG. Aber auf das EG wird das MG angerechnet Liebe Grüsse, NB
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