Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschutz

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Ich bin Studentin und arbeite nebenbei ca. 60 Std. im Monat. Dabei betreue ich behinderte Menschen, die aber in eigenen Wohnungen leben, d.h. über einen ausreichenden Grad an Selbstständigkeit verfügen. Im August hätte ich ein Rollstuhlfahrerpärchen für zwei Wochen auf einer Urlaubsreise betreut, was mir aber jetzt von meinem Arbeitgeber aufgrund meiner Schwangerschaft (z.Zt. 8. Woche) untersagt wurde. Es heißt, sie könnten die Verantwortung dafür nicht übernehmen. Da ich zu dieser Zeit noch nicht hochschwanger bin ( ca. 5. Mo.), und mein Lebensgefährte außerdem mitgeflogen wäre (für die schwereren Dinge, wie z.B. Koffer etc.) hätte ich die Begleitung auf jeden Fall noch gemacht, da ich dabei auch finanziell einiges verdient hätte. Nun stellt sich für mich die Frage, ob mein Arbeitgeber mir den Verdienst, den ich in diesen zwei Wochen gehabt hätte, trotz allem auszahlen muß, da ja im Mutterschutz steht, daß der werdenden Mutter aufgrund ihrer Schwangerschaft keinerlei finanzielle Nachteile entstehen dürfen, was aber bei mir eindeutig der Fall ist, da ich das Geld schon fest eingeplant hatte. Ich wäre sehr dankbar, wenn sie mir weiterhelfen könnten! Herzliche Grüße!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, muss er nicht. Grds. ist er nicht verpflichtet, Ihnen Nebentätigkeit zu gestatten, es sei denn, es ist im Vertrag geregelt. Außerdem ist es , wenn es der AG nicht ausdrücklich gestattet, sogar ein Kündigungsgrund, wenn Sie im Erholungsurlaub (und den hätten Sie ja nehmen müssen),m anderweitig arbeiten. Er hat es Ihnen ja verboten, weil Sie sonst evtl. in Ihrer Haupttätigkeit ausgefallen wären. Gruß, NB


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