Josi-li
Hallo Frau Bader, ich gehe seit dem 01.01.2018, nach voriger Elternzeit, wieder vollzeit arbeiten und bin nun wieder Schwanger. Der Mutterschutz beginnt am 19.07.2018. Habe ich trotz der kurzen Beschäftigung Anspruch auf das volle Mutterschutzgeld meines Arbeitgebers? Vielen Dank.
Hallo, natürlich. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Klar, selbst wenn du gar keinen Tag nach der EZ gearbeitet hättest hättest du Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Es wird nur halt weniger EG geben weil du eben weniger neues EG erwirtschaftet hast. Außer zwischen Kind1 und Kind2 liegen extrem wenig Zeit.
Josi-li
Danyshope, es geht mit um das Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber. Wäre ich noch in Elternzeit zum Zeitpunkt des Mutterschutzes müsste dieser nicht zahlen, lediglich die Krankenkasse.
Mitglied inaktiv
Genau. Du bist aber nicht mehr in EZ, also muss er voll zahlen. Selbst wenn die die laufende ez vorzeitig zum Tag vor dem neuen Mutterschutz beendet hättest.
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