Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe hier im Forum schon mehrfach gelesen, dass es bei Mini-Jobs kein Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse sondern nur 210 Euro vom BVA gibt. Da ich aber Stundentin bin und in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis arbeite bin ich selbst krankenversichert, keine Familienversicherung. Auf der Seite vom BVA steht, dass ich deswegen Mutterschaftsgeld von meiner Krankenkasse bekomme. Vom BVA bekomme ich nichts, weil ich selbst versichert bin. Kann ich denn nun Mutterschaftsgeld bei meiner Krankenkasse beantragen? Ich bekomme für die Schutzfrist kein Arbeitsentgelt. Dann habe ich noch eine weitere Frage zum Sorgerecht. Ich lebe mit meinem Partner ca. 4 Jahre zusammen, wir sind nicht verheiratet, bekommen wir beide das Sorgerecht für's Kind oder müssen wir das erst beantragen? Gruß Morrigane
Hallo, da gibt es keine Leistung (s. http://www.schwanger-in-bayern.de/finan/muschg2.htm) Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Morrigane ! Wenn du mit ihm nicht verheiratet bist, bekommst du das alleinige Sorgerecht. Man kann das aber auch beim Jugendamt auf beide übertragen, was sich aber im Falle einer Trennung nicht so leicht rückgängig machen lässt (manche möchten das ja dann tun, will dir aber jetzt nichts unterstellen ;-) ...) LG ILeana
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