sonne 123
Hallo Frau Bader, Ich habe ein P- Konto, es läuft Eine Pfändung! Ich habe am 24.10. mein Mutterschaftsgeld (für 6 Wochen vor der Geburt) überwiesen bekommen, so dass ich jetzt mehrere hundert Euro über meinem Freibetrag bin. Beim online banking sehe ich das Geld im Saldo, aber der verfügbare Betrag ist ein anderer! Wie verhält es sich mit dem Geld jetzt? Mutterschaftsgeld ist doch eine Sozialleistung und somit nicht pfändbar, oder? Wird dieser Betrag dann im Folgemonat, also am 01.11. nicht wieder mir zur Verfügung gestellt? Ich danke Ihnen für die Antwort. Liebe Grüße Sonne
Hallo, man muss unterscheiden. Der Teil der KK ist nicht pfändbar, § 54 SGB I. Der Zuschuss nach § 14 MSchG unterliegt dem Pfändungsschutz von Arbeitseinkommen nach § 850c ZPO. Sofern in diesem Monat die Pfändungsfreigrenze nicht überschritten war, ist das Mutterschaftsgeld von der Pfändung nicht erfasst. Sie brauchen also eine Bescheinigung für die Bank. Liebe Grüße NB
ALF0709
Du musst dir ne Bescheinigung (KK?) holen, dass es sich dabei um Mutterschaftsgeld handelt und diese Bescheinigung bei deiner Bank einreichen. Dann wird das Geld freigegeben. Ansonsten geht es an den Gläubiger (alles was den Freibetrag überschreitet).
Schneeweißchen88
Es funktioniert ! :) Habe selbst ein P-Konto und nach dem Eingang des Mutterschaftsgeldes von der Krankenkasse auf meinem Konto einfach einen Brief an meine Bank geschrieben, dass ich nach Paragraph so und so die Freigabe des Mutterschaftsgeldes beantrage, da es sich um eine nicht pfändbare Sozialleistung handelt, und den Bewilligungsbescheid über das Mutterschaftsgeld meiner Krankenkasse als Nachweis hinzugefügt. Schon am nächsten Tag wurde es zusätzlich zu meinem normalen Pfändungsfreibetrag noch freigegeben. Allerdings wie Frau Bader gesagt hat, nur der Teil von der Krankenkasse ist nicht pfändbare. LG
Ähnliche Fragen
Guten Tag. Wie verhält es sich wenn man Mutterschaftsgeld von der KK erhält u ein P Konto führt. Die KK überweist ja nach der Geburt für 8 Wochen das Geld und der Betrag ist für 2 Monate gedacht, kommt aber als Einmalzahlung und liegt somit über der Freigrenze von mir. Ist dann das zuviele Mutterschaftsgeld gepfändet, welches für 8 Wochen g ...
Guten Tag Ich bin schwanger in der 39 SSW. Ich habe Mutterschaftsgeld überwiesen bekommen ( von der Krankenkasse für die 6 Wochen Mutterschutz vor der Geburt ) . Habe aber nun keinen Zugriff darauf da mein Freibetrag auf dem PKonto bereits erreicht ist. Wo erhalte ich eine P-Konto Bescheinigung für die einmalige Sonderzahlung für die Bank ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zur korrekten Berechnung des Arbeitgeberzuschusses beim Mutterschaftsgeld im Falle einer Entgeltänderung. Meine Firma hat aufgrund schlechter Wirtschaftslage für das Quartal 1 2025 die 4-Tage-Woche (mit entsprechender Entgeltreduzierung) als Einsparmaßnahme ausgerufen. Die Mitarbeiter konnten dieser ...
Hallo Frau Bader, ich bin ausschließlich geringfügig beschäftigt (530€ monatl. Netto) und bin über meinen Mann familienversichert. Ich bekomme also das Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherung in Höhe von einmalig 210 €. Wie berechnet sich nun der Arbeitgeberzuschuss? Auf der einen Seite heißt es ja, der Arbeitgeberzuschuss soll ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...
Guten Tag Frau Bader, Bei mir liegt folgende Situation vor: Die Elternzeit für meinen älteren Sohn endete am 27.06.25. Der Mutterschutz für meine erneute Schwangerschaft begann am 21.07.25. Damit die Elternzeit meines Sohnes passgenau zum 21.07.25 endet, habe ich die Elternzeit nur bis zum 20.07.25 verlängert. Da ich während meiner Eltern ...
Guten Abend, Ich habe eine Frage zu meinem Mutterschutz. Meine erste Tochter ist am 29.04.2023 geboren. Elternzeit habe ich 3 Jahre genommen - bis zum 29.04.2026. Gearbeitet in Teilzeit in Elternzeit habe ich vom 29.04.2024 bis 31.07.2025. Nun bin ich erneut schwanger und war vom 31.07.2025 bis zum 01.09.2025 ganz normal in Elternzeit mein ...
Hallo Frau Bader, folgende Situation: ich bin für K1 in EZ bis 21.04.26. Ab 12.01.26 wollte ich auf Basis TZ während EZ wieder arbeiten. Ab 22.04.26 hätte ich die Teilzeit auf Basis Brückenteilzeit fortgesetzt. Nun bin ich wieder schwanger (Mutterschutz 22.05.26). Sollte ich nun, damit ich den vollen AG Zuschuss aus meiner VZ Tätigkeit vo ...
Hallo! Kann mir vielleicht jemand helfen? Mein Arbeitsvertrag endet 15.01. In eine Woche. Und Mutterschutz beginnt 18.01. Ich hab auch ärztliches Attest, deswegen kriege ich kein Alg1 und kein Mutterschaftsgeld von Krankenkasse. Aber jetzt bin ich krank. Ich war noch nicht bei dem Arzt, weil ich nicht arbeite. Aber ich habe gehört, wenn ich jet ...
Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit und Beschäftigungsverbot und Beendigung der Elternzeit
Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld Verschiebung Bemessungszeitraum
- Streichung Kindergartenzuschuss
- Neuer Arbeitsort nach Elternzeit da Umfirmierung
- Elternzeit
- Kündigungsschutz in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elternzeit /Elterngeld Kinder im Ausland(Kroatien)
- Zweite Kind gehalt
- Schwanger und neuer Job
- Teilzeit in Elternzeit