Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, darf der Arbeitgeber die Einsicht in den Mutterpass verlangen oder reicht ein Attest über den Entbindungstermin vom Arzt? Bis wann muss man den Arbeitgeber über den Entbndungstermin informieren. Ich hab noch 19 Wochen bis zum Termin und werde ständig gedrängelt den Mutterpass zur Ablichung vorbei zu bringen. Hätte eigentlich auch keine Probleme damit aber der Arbeitgeber hält sich nicht an seine Schweigepflicht.Da bei mir eine IVF gemacht wurde, möchte ich nicht unbedingt zur Pausenunterhaltung im Betrieb dienen. Vielen herzlichen Dank Katrin
Mitglied inaktiv
Hallo Katrin, der AG hat kein Anrecht darauf, einen Einblick in deinen Mutterpass zu erhalten. Dort sind persönliche Informationen eingetragen, die ihn nun wirklich nichts angehen. Im Grunde muß im dein Wort genügen, dass du schwanger bist. Zweifelt er die SS an, kann er ein Attest verlangen, welches jedoch kostenpflichtig vom behandelnden FA ausgestellt wird - die Kosten hierfür MUSS dann der AG tragen. (mein Chef wollte auch eines. Aber dann waren im die DM 50,- zu viel). Ich hab ihm damals freiwillig eine Kopie der Seite aus dem Mutterpass gemacht, wo der Empfängnistermin und er ET eingetragen werden, wobei ich bis auf den ET alle anderen Daten abgedeckt hatte. Feierabend - mehr braucht's nicht. Eine andere Bestätigung bekommst du im Moment ohnehin nicht. Du kannst deinem AG ja anbieten, eine Kopie vom Attest für die Krankenkasse zu machen - wenn du dieses Attest dann bekommst (frühestens 7 Wochen vor dem ET). Wie gesagt: Attest kanner haben - aber dafür muss er auch die Kosten tragen (ich würde mir die Kosten vom FA bestätigen lassen, und dann beim Chef Vorkasse verlangen!). LG aus Bochum Vanessa