Mitglied inaktiv
Hallo! Ich bin zur Zeit noch im Erziehungsurlaub (2 Jahre). Meine Tochter ist jetzt 8 Monate alt und wir möchten gerne noch ein 2. Kind haben. Falls ich also nach meinem Erziehungsurlaub wieder arbeiten gehe (und schon schwanger bin), worauf wird dann das Muttergeld angerechnet? Ich habe gelesen von den letzten 12 Monaten. Diese habe ich ja dann nicht voll gearbeitet. Bekomme ich dann nur die 300 Euro ? Vielen Dank für eine Antwort mandy
Hallo, die Frage habe ich schon an das Ministerium gestellt, aber noch keine Antwort. Sobald die da ist, poste ich sie. Bitte regelmäßig auf dem Forum schauen oder noch mal nachfragen! Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes