Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutter - Kind - Kur - EX - Partnerin möchte dafür meine Umgangszeit nutzen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutter - Kind - Kur - EX - Partnerin möchte dafür meine Umgangszeit nutzen

erdna

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Meine Ex - Partnerin teilte mir heute mit das sie eine Mutter- Kind Kur beantragt hat. Gleichzeitig machte sie mich darauf aufmerksam das sie als Wunschtermin die 3 Ferien- wochen angegeben hat , die unser Sohn eigentlich bei mir verbringen sollte . Ich habe auch schon einen Urlaubsplatz gebucht . Sie begründet dieses Vorgehen damit , das sie nach den 3 Wochen Kur auch noch in den Urlaub fahren möchte !! Ich hätte dann während der Sommerferien keine Umgang mit meinem Sohn. Wir haben gemeinsames Sorgerecht . Die Mutter - Kind Kur soll ja wahr genommen werden , nur nicht in meiner hälftigen Ferien-. bzw. Umgangszeit Sollte die Kur so genehmigt werden , habe ich eine Möglichkeit mich dagegen zu wehren ? Vielen Dank für eine Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben den Urlaub aufgeteilt und Sie haben gebucht. Jetzt hat sie (mutwillig) diese Zeit als Kur angegeben? Sry, die ist auf Streit aus. Lassen Sie sich das schriftlich geben und stellen Sie entsprechenden Antrag bei Gericht Liebe Grüße NB


mellomania

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sie kann doch erst in urlaub und dann in die kur? also andersrum? hast du deinen urlaub mit kind bereits gebucht und bestätigt bekommen? ich nehme an sie wusste das und war einverstanden?


erdna

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Danke mellomania , geht so leider nicht , ich habe meinen Urlaub mit meinem Sohn bereits gebucht und auch bestätigt bekommen , es war ja abgesprochen die ersten 3 Ferienwochen ich und den Rest sie, nun meint sie jetzt da muss ich eben verzichten, Kur geht vor , sie hat ihren Urlaub bereits bestätigt und kann nichts ändern , also möchte sie erst zur Kur und dann in den Urlaub


mellomania

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ich gehe davon aus, dass es um die reihenfolge geht. wenn du zuerst bestätigt bekommen hast weil es so ausgemacht war und sie danach hat sie pech gehabt. sie kann ja nicht einfach eine kur beantragen wenn du bereits urlaub bestätigt bekommen hast. das ist dann ihr problem.


erdna

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..... leider sieht sie das nicht so , sie ist der Meinung die Kur geht vor und da muss ich eben verzichten und kann keinen Urlaub mit meinem Sohn machen , sie kann auf ihren Urlaub auch nicht verzichten , was ja bedeuten würde sie geht 3 Wochen in die Kur und danach in den Urlaub , sie meint ich brauche ja keinen Urlaub ( bin zur Zeit wegen einer Krebserkrankung berentet ) !! , ja ist schon schlimm aber es tut gut wenn man mit jemanden darüber sprechen kann . DANKE


mellomania

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für mein empfinden ist der im vorteil, der seine bestätigung zu erst hatte. und wenn du das bist, dann MUSS sie sich dran halten ode eben alleine in die kur :-) werdet ihr begleitet vom Jugendamt? ich wünsche dir alles gute und gesundheit! und hoffe sehr, dass du mit deinem kind in den urlaub gehen kannst und ihr eine tolle zeit habt! kämpfe dafür!


erdna

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.... ich danke Dir, ich werde KÄMPFEN , das mach ich nun schon seit der Trennung , immer wieder kommen neue Sachen ..... ja wir werden vonn Jugendamt und der Diakonie begleitet


desireekk

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Hallo, jede Begründung die Du bringen wirst sollte sich um das KIND drehen, nicht um Euch als Eltern. Wenn sie es so durchzieht wie sie denkt, dann entzieht sie dem Kind über 6 Wochen den Vater. Insbesondere bringt sie das Kind um die Ferien mit dem Vater. Nur darum geht es und bitte nur so herum argumentieren. Ich würde dringen raten sofort zum Jugendamt zu gehen und um Mediation zu bitten. Wie kann man es schaffen dem Kind größtmöglichen Umgang mit BEIDEN Eltern zu ermöglichen? In Alltagssituationen sowie auch in den Ferien. Es geht NICHT darum dass das Kind betreut ist, sondern dass es Zeit mit Euch beiden verbringt. VG D


erdna

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Hallo Frau Bader , vielen Dank für Ihre Antwort . Ja meine EX - Partnerin hat wissentlich diese Zeit als Kur angegeben , obwohl ich ihr eine schriftliche Buchungsbestätigung vorgelegt habe. Ich werde Ihren Ratschlag annehmen und mich an das Gericht wenden . Viele Grüße erdna


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