HauptstadtBaby
Hallo, ich habe eine dringende Frage: Ich bin in der Ausbildung zur Erzieherin, arbeite daher 21 Std an 3 Tagen. Da ich alleinerziehend bin, habe ich bei Arbeitsbeginn um feste Zeiten (bis 15.30 Uhr) gebeten. Mir wurde auch zugesagt, dass ich aufgrund meiner Tochter nicht an allen Dienstversammlungen teilnehmen brauch, da diese bis nach 18 Uhr gehen. Nun hat die Leitung gewechselt und es gab schon Ärger deswegen, so dass ich an jeder Dienstversammlung teilnahm. Nun es sollen statt alle 4 Wochen nun alle 2 Wochen die Versammlungen stattfinden. Ich hatte schon Probleme, meine Tochter (1. Klasse) nach dem Hort unterzubringen. Alle 14 Tage klappt das nicht. Zumal sie von 6 Stunden Schule + Hort total fertig ist und ab etwa 17 Uhr sowieso schon ungenießbar wird und oft einschläft. Nun verlangt die Leitung das aber oder ich soll meine Tochter in meiner Pause aus dem Hort zur Arbeit holen (wären in etwa 20 Minuten hin und zurück) und sie soll sich dort beschäftigen. Das kann ich meinem Kind doch aber auch nicht antun. Ich bin so verzweifelt in der Situation. Leider wurde von der alten Leitung nichts schriftlich festgehalten. Das sind auch jedes Mal Überstunden, die nicht bezahlt, sondern abgebummelt werden, falls es zeitlich mal geht. Darf sie verlangen, dass ich teilnehmen und meine Tochter zur Not holen muss? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe
Hallo, das kommt auf den Vertrag an, den Sie geschlossen haben. ich halte diese Besprechungen für wichtig und, wenn ja noch Betreuer da sind, dürfte es doch nicht so problematisch sein, das Kind zu betreuen.. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
1. Es ist völlig korrekt, dass Mehrarbeit in Form von Freizeitausgleich abgegolten wird, so wie es das ArbZG vorsieht. 2. Was steht bezüglich der Arbeitszeiten und Dienstversammlungen im Arbeitsvertrag konkret drin? 3. Die Dienstversammlungen sind ein wichtiger Teil der Arbeit. Meines Erachtens musst du eine (private) Lösung finden, wie du daran teilnimmst, so oft der AG das für notwendig erachtet. Gibt es einen Kindsvater? Gemeinsames Sorgerecht? Kann er vielleicht einspringen? Vielleicht kannst du deine Arbeitstage so legen, dass die Dienstversammlungen an den freien Tagen abends stattfinden, dann kannst du tagsüber in Ruhe für dein Kind dasein, so dass es abends weniger erledigt ist? Es sollte in deinem eigenen Interesse liegen, an diesen Terminen teilzunehmen! 4. AG und AN sollen im gegenseitigen Wohlwollen eine Lösung finden - letztlich (wenn der AG drauf besteht) musst du aber als ANin deinen Verpflichtungen nachkommen.
bellis123
Sehe ich auch so, dass du teilnehmen musst, sofern im Arbeitsvertrag nichts gegenteiliges steht. Dass dir angeboten wird, dass du dein Kind in der Pause holen und es bei der Versammlung mit dabei sein darf, seh ich eher als großes Zugeständnis seitens der Leitung was ganz und gar nicht selbstverständlich ist! Wenn du das nicht willst, wirst du eine private Lösung finden müssen (Papa, Oma, Babysitter,...)
blessed2011
Gerade im Kidnergarten kann sich ein Kind gut beschäftigen. Ich nehme meine Kids auch manchmal zur Dienstversammlung mit und ich empfinde es als KULANZ meiner Chefin, dies zu dürfen. Man kann seinen Arbeitgeber nicht auf feste Zeiten festnageln, von wegen ich kann nur bis 14 Uhr oder so....leider ist die Arbeitswelt nicht so gestrickt. Ich verstehe aber natürlich den Stress den das für dich verursacht. Vielleicht kann deine Kleine dort ihr Abendessen essen, lass sie einen FIlm auf dem Laptop schauen etc. Toll, dass du die Ausbildung machst.