susittt
Ich bin mit meinem und dreijähriger Tochter in Juli nach Deutschland gezogen. In September haben wir uns getrennt, das Kind lebt bei mir. In Dezember habe ich erst Kindergeld beantragt, was jetzt rückwirkend ab dem Monat Juli 2022 gezahlt ist. Muss ich meinem Mann von dem Kindergeld was geben? Hätten wir es rechtszeitig in Juli beantragt, so hätte er ja bis zur Trennung auch davon profitieren können. In September und Oktober, also nach der Trennung hat er noch die Hälfte der Familienversicherung und Kita und einige geteilte Familienkosten bezahlt. In November hat er dann plötzlich alle Zahlungen eingestellt. Und seit Dezember zahlt er monatlich 177€, bzw 187€ Kindesunterhalt. (Dank der Unterhaltvorschussstelle.) Mehr will er nicht zahlen, weil er nicht arbeitet, keine arbeitslose Hilfe bekommt, und weil er sein Vermögen für das Kind nicht ausgegeben möchte. Will ich mehr, muss ich klagen. Was ist aber mit dem Kindergeld. Steht ihm etwas auch rückwirkend für die Monaten Juli, August, zu? Eventuell auch noch für september und Oktober? Kann er mich dafür anklagen?
Hallo, die Teilung wird im Rahmen des Unterhaltes berücksichtigt. Liebe Grüße NB
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