Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

muss ich Kind an Großvater übergeben

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: muss ich Kind an Großvater übergeben

p...082016

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zum Umgangsrecht. Muss ich meine Tochter nach dem Umgangsbesuch an den Großvater übergeben? Hintergrund ist, ich darf meine Tochter nur eine Stunde pro Woche sehen, Argumentation: Tochter muss gestillt werden und schlafen.... nun habe ich Grund zur Annahme dass die Mutter überhaupt nicht da ist und meine Tochter von den Großeltern versorgt wird. Das würde bedeuten dass ich das auch könnte. Zudem wurde ich vom Großvater sehr harsch und beleidigend angefahren, da ich sage und schreibe 3 Minuten zu spät vom Spaziergang zurück war, möchte mir das auch nicht mehr geben. Wie ist es rechtlich, darf ich die Übergabe an den Großvater verweigern und verlangen dass die Mutter zu gegen ist, bzw meine Tochter dann länger als die eine Stunde bei mir behalten? (Es besteht gemeinsames Sorgerecht, Umgangsverfahren werde ich wohl in den nächsten 14 Tagen einleiten,Tochter ist 6 Monate alt)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn ich Sie richtig verstehe lebt die Kindsmutter mit dem Kind beim Großvater. Somit ist er eine wichtige Bezugsperson und ich wüsste nicht, warum Sie nicht an ihn übergeben sollten. Wenn Sie dies aber sowieso gerichtlich klären lassen, würde ich das Problem ansprechen. Liebe Grüße NB


la-floe

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hi, ja, zum jetzigen Zeitpunkt musst du das. Ist ja auch eine wichtige Bezugsperson für euer Kind. Und im Hinblick auf das bevorstehende Umgangsverfahren würde ich da deeskalierend vorgehen. Hast du der KM schon einen Umgangsvorschlag unterbreitet mit Frist zur Stellungnahme? Mima


p...082016

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Ja mehrfach ohne Erfolg, es werden von ihrem Anwalt Termine vorgegeben die ich dann so zu akzeptieren habe. Jugendamt und Familienberatung haben zu einem Umgangsverfahren geraten. Aus welchen rechtlichen Aspekten muss ich dem Großvater meine Tochter übergeben wenn die Mutter nicht einmal da ist? Ich bin der Vater habe das gemeinsame Sorgerecht inkl. ABR ... der Großvater ist eben nur der Großvater (der jenige der im Hintergrund eskalierend auf die Situation einwirkt.)


Mitglied inaktiv

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Aktuell SOLLTEST Du - macht sich dann besser vor Gericht. Aber im Idealfall kannst Du auch beweisen das der Großvater eben der erschwerende Teil ist. Sonst nützt es eh nichts, kann dir aber schaden wenn du das "heraushängen" lässt.


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