Hallo, muss ich den Vater der Kinder über einen Umzug ( ca. 15 Km weiter weg) und den Schulwechsel informieren oder ihn gar fragen? Wir haben gemeinsames Erzeihungsrecht, ich aber das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Der Vater ließ mir über seine Anwältin mitteilen, dass er bis auf weitere keinen Umgang und Kontakt wünscht, das Jugendamt ist bereits informiert. Ich möchte ihm weder vom Umzug , noch von unserem bevorstehenden Wohnsitz erzählen und auch keinen Kontakt zu ihm.
von JuliundAdri am 22.01.2017, 20:24