Frage: Muss ich den Erzeuger informieren?

Hallo, muss ich den Vater der Kinder über einen Umzug ( ca. 15 Km weiter weg) und den Schulwechsel informieren oder ihn gar fragen? Wir haben gemeinsames Erzeihungsrecht, ich aber das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Der Vater ließ mir über seine Anwältin mitteilen, dass er bis auf weitere keinen Umgang und Kontakt wünscht, das Jugendamt ist bereits informiert. Ich möchte ihm weder vom Umzug , noch von unserem bevorstehenden Wohnsitz erzählen und auch keinen Kontakt zu ihm.

von JuliundAdri am 22.01.2017, 20:24



Antwort auf: Muss ich den Erzeuger informieren?

Hallo, Tatsachens chaffen und einfach umziehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.01.2017



Antwort auf: Muss ich den Erzeuger informieren?

dann zieh halt einfach um. Wenn er es Monate später erst merkt hat er keine Klagegrundlage. Außerdem wird niemand das ABR auf einen Vater ohne Kontakt zum Kind übertragen. floe

von la-floe am 23.01.2017, 06:19



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