Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Muss ich anteilig Kindergeld zahlen?

Frage: Muss ich anteilig Kindergeld zahlen?

Patrick83

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Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin alleinerziehender Vater und meine Tochter ist Mittwochs und jedes zweite Wochenende bei ihrer leiblichen Mutter von Samstag bis Montag früh. Sie zahlt keinen Unterhalt, ich bekomme keinen Unterhaltsvorschuss aber bekomme das Kindergeld plus ca 80 für unsere Tochter vom jobcenter. Meine Ex Freundin möchte, dass ich ihr anteilig Geld gebe für die Tage, wenn sie bei ihr ist. Ist das rechtens bzw bin ich verpflichtet dazu? Unsere Tochter bekommt bei mir alles, was sie braucht, gesunde Ernährung, Kleidung, Ausflüge, also alles was ihr Herz begehrt. Ich würde mich sehr über eine Rückmeldung freuen. Patrick und Mia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, aber ganz sicher nicht! Sie übt den Umgang aus, zahlt aber keinen UNterhalt. Dann steht ihr nix zu. Liebe Grüße NB


Pamo

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Nein. Wenn sie selber Sozialleistungen bezieht, kann sie zusätzlich Essensgeld für das Kind beantragen. Da sie aber nicht einmal den Mindestunterhalt zahlt, finde ich persönlich bereits den Gedanken an weiteres Fordern von Geld an irgendjemanden seltsam.


mellomania

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Warum erhältst du nichts? Weder Unterhalt noch UV?


mamavonbaby

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Nein das ist nicht rechtes. Du brauchst ihr nichts geben.


Patrick83

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Lieben Dank für die schnellen Antworten. Ich bekomme derzeit Geld vom Jobcenter bzw meine Tochter auch. Das Kindergeld wird angerechnet, bekomme für meine Tochter ca 80 Euro zu dem Kindergeld. Da es ganz bestimmt auf UV hinauslaufen würde, wenn ich Unterhalt einfordere, wird sich, glaube ich, vom Geld her nichts ändern. Aber mit dem Gedanken gespielt, habe ich schon öfter. Bin ehrlich gesagt froh, wenn es einigermaßen harmonisiert mit der Mutter, daher bin ich da ich sag mal konfliktscheu :)


desireekk

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So sehr ich dich verstehe, mit dem Wunsch zur Harmonie: Aber eigentlich musst du für deine Tochter den Unterhalt einfordern. Selbst wenn nichts dabei rum kommt. Aber deine Tochter steht dazu und theoretisch musst du ihre Interessen vertreten. Wenn du es etwas neutraler machen willst, dann geh einfach zum Jugendamt und bitte das Jugendamt um eine Unterhaltsberechnung. Das ist eine neutrale, dritte Stelle. Diese vertritt nur die Interessen des Kindes. Weder deine, noch die der Mutter. Lass das also das Jugendamt machen. Der Unterhalt sollte nicht zwischen dir und der Mutter stehen, wenn die Mutter das persönlich nimmt ist das Ihr Problem. Immerhin steht der Unterhalt dem Kind zu, das sollte auch der Mutter klar sein. Und die Umgangszeiten sind Kosten technisch im Unterhalt mit eingepreist, selbst wenn sie diesen zahlen würde. Stell dich für deine Tochter gerade, das wird schon!. Alles Gute D


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