Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Muss Freund für meine Kinder aufkommen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Muss Freund für meine Kinder aufkommen?

Katha0886

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Liebe Community, sehr geehrte Frau Bader, danke für die hilfreichen Antworten! Ich lasse meinen Noch-Mann in Zukunft wirkilch "abblitzen", und er weiß gar nicht, was los ist! ;) Es tut gut. Dennoch habe ich noch eine Frage! Mein Freund und ich möchten in der Zukunft zusammenziehen. Ich selbst übe eine freiberufliche Tätigkeit aus und das Geld zum Leben reicht noch nicht ganz aus. Ich bekomme noch einen Mietzuschuss vom Jobcenter. Diese rechnen das Kindergeld als Einkommen ein. Lange Rede kurzer Sinn: Mein Noch-Mann bekommt kein Kindergeld und bezahlt für beide Kinder den KIndergartenplatz. Ich könnte es finanziell auch gar nicht und sehe auch nicht und habe auch nicht die Mittel, dass halbe Kindergeld abzugeben. Mein Angebot, Sachen zu kaufen, hat er abgelhent, er möchte das Geld! Jetzt frage ich mich: Wenn ich mit meinem Freund zusammenziehen sollte, könnte er dann vor Gericht oder Jugendamt das halbe Kindergeld und den halben Beitrag für Kindergarten einklagen, weil ich ja dann mit jemanden zusammenlebe, der Geld verdient? Die Stütze vom Jobcenter würde natürlch wegfallen! Also müsste mein Freund dann sozusagen für derlei Kosten meiner Kinder aufkommen? Viele Grüße Katharina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich verstehe das gar nicht. KG bekommt der, bei dem das Kind lebt. Es wird dann hälftig auf den Unterhalt angerechnet. Grundsätzlich muss der Kindsvater Unterhalt bezahlen, normalerweise zumindest im Mindestunterhalt. Der neue Freund muss nicht für das Kind aufkommen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Kindergeld bekommt nur einer und das ist der, bei dem sie gemeldet sind. das hat mit deinem freund nichts zu tun. wenn ihr ein echtes wechselmodell lebt, dann hat ein ein recht auf das halbe Kindergeld, ja. halber kigabeitrag weiß ich nicht, könnte aber sein.


Katha0886

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Also das mit dem Kindergeld stimmt so nicht. die Kinder sind nicht bei mir gemeldt, aber ich krieg es trotzdem. Das wurde sogar von der Kindergeldkasse geprüft. Die wissen das, und haben die Auswahlung bei mir belassen.


Mitglied inaktiv

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gut, dann ist es bei euch anders. trotz allem kann dein nochmann aufgrund des wechselmodells auf das hälftige Kindergeld bestehen und das auch einklagen. das hat aber mit deinem freund nichts zu tun. gibt es etwas schriftliches zm kindergartenbeitrag?


chrissicat

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Vorweg muss eine Frage geklärt sein: Wo leben die Kinder? Du schreibst nur dass sie "nicht bei dir gemeldet sind". Du bist von deinem Mann getrennt lebend? Dein Freund ist nicht für die Finanzierung deiner Kinder zuständig, du aber schon.


Mitglied inaktiv

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sie leben das wechselmodell, die Kinder sind bei ihm gemeldet


desireekk

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Hallo, solange der KV Unterhalt zahlt, kann er das hälftige Kindergeld anrechnen. Egal ob Wechselmodell oder nicht. Immerhin zahlt dein Ex ja auch noch komplett alleine den Kindergarten?! Macht er das nicht, ist es wurscht ob Du denkst dass Du das kannst oder nicht, DAS entscheidet das Jobcenter und ggf. bekommst Du von dort was dazu. Solltest Du mit jemandem zusammenziehen wird dann das Jobcenter eine Bedarfsgemeinschaft unterstellen und damit wird dein Freund de facto für Dich und deine Kinder "aufkommen müssen". Das wird sich über kurz oder lang bei einem Zusammenzug sowieso nicht vermeiden lassen. Wenn er oder Du das nicht wollen, dann solltet ihr besser getrennt wohnen bleiben. Ich verstehe deinen Wunsch nach "klaren Verhältnissen" aber das lässt sich bei einem Zusammenzug so nicht (mehr) umsetzen. Gruss D


Katha0886

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Ja klar, aufkommen muss ich. Wenn er das Kindergeld einklagen würde, würde das Jobcenter aber von ihm.kindesunterhalt fordern von amtswegen, so habe sie das gesagt, es zählt ja als Einkommen. Naja wie dem auch sei, interessant wäre es halt einfach, ob mein feund dann bezahlen müsste. Dann würde ein Zusammenziehen auch nichts bringen für uns .


Katha0886

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Der Kv bezahlt keinen unterhalt


Katha0886

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Ja klar, das dann alles zusammen gewürfelt ist, ist dann klar. Aner wichtig war mir die Frage, ob sein Einkommen bei einem.zusammenzug bei sowas auch zählt. Beim Jobcenter war es klar .


Mitglied inaktiv

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*solange der KV Unterhalt zahlt, kann er das hälftige Kindergeld anrechnen. Egal ob Wechselmodell oder nicht* das halbe Geld vom kindergeldbezieher fordern kann er nur bei einem wechselmodell. unterhaltszahlbeträge sind vom Jugendamt meist schon festgelegt, da fällt die Anrechnung dessen (fast) niemandem auf.


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