Mitglied inaktiv
Wir haben diese Woche mündlich zugesagt, eine Wohnung anzumieten, ein Mietvertrag wurde noch nicht unterschrieben, nur ein Mietgesuch. Können wir jetzt noch absagen? Vielen Dank schon mal im voraus. MfG Anja
Hallo, bitte die Hinweise lesen-hier geht es nur um Fragen r-u-b Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Rein rechtlich gesehen, kommt ein Mietvertrag schon durch mündlich Zusage zustande. Ist dann natürlich Aussage gegen Aussage. Ich würde beim Vermieter anrufen und mitteilen, dass Ihr doch kein Interesse an dem Mietvertrag habt. Mal sehen wie die Reaktion ist.
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