Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mündl. Mietzusage

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mündl. Mietzusage

Mitglied inaktiv

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Wir haben diese Woche mündlich zugesagt, eine Wohnung anzumieten, ein Mietvertrag wurde noch nicht unterschrieben, nur ein Mietgesuch. Können wir jetzt noch absagen? Vielen Dank schon mal im voraus. MfG Anja


Mitglied inaktiv

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Rein rechtlich gesehen, kommt ein Mietvertrag schon durch mündlich Zusage zustande. Ist dann natürlich Aussage gegen Aussage. Ich würde beim Vermieter anrufen und mitteilen, dass Ihr doch kein Interesse an dem Mietvertrag habt. Mal sehen wie die Reaktion ist.


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