Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Motorsägen-Terror

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Motorsägen-Terror

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader - ich hab eine Frage. Es gibt doch für Rasenmähen die Vorschrift zum Einhalten von Ruhezeiten. Gibt es sowas auch für Motorsägen? Ein Miteigentümer von uns sägt seit Wochen hinterm Haus Baustämme auseinander, egal ob Mittagzeit ist oder Samstagnachmittag... auch abends um 7 geht es noch so... Wie verhält es sich mit Ruhezeiten, die nicht eingehalten werden, ist dafür das Ordnungsamt zuständig und ganz wichtig: von wann bis wann gelten diese Ruhezeiten?lg Sandra


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ändert sich von Gemeinde zu Gemeinde -da müssen Sie wirklich mal beim Ordnungsamt fragen. Gruß, NB


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