Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mitteilungspflicht (etwa lang)

Frage: Mitteilungspflicht (etwa lang)

JungeMamix3

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Guten Tag Frau Bader, es geht um Folgende Situation. Kind 3 Jahre, Mutter sowie Vater haben das gemeinsame Sorgerecht, ABS sowie Gesundheitliche Fürsorge hat die Mutter alleinig. Vater hatte knapp 2 Jahre kein Kontakt zum Kind, da die Mutter dies mit allen Mitteln unterbunden hat, Kontakt besteht nun 14 tägig am Sonntag für 5 Stunden, was in Zukunft aber von Freitag bis Sonntag sein soll. Nun weigert sich sie Mutter, dem Vater mitzuteilen, in welchem Kindergarten sich der Sohn hat befindet und bei welchem Kinderarzt Er ist, Argument hierzu war, Er könne ja dann überall mit hin und das möchte Sie nicht. Zudem verschwieg Sie dem Kindsvater 2 Umgänge lang, dass der Sohn höchst wahrscheinlich Asthma hat. Sie gibt auch sonst keinerlei Infos, meistens erst im Nachhinein... Sohn war im KH wegen einer Lungenentzündung, dies teilte Sie knapp 1 Monat danach. der Frau vom JA mit, dem Kindsvater aber nicht. Gibt es hier eine Möglichkeit ? Dass JA meinte Er soll sich an das Familiengericht wenden, aber bringt dies etwas ? Einen Anwalt hat er nicht und Er wollte das ganze auch ungern vor dem Gericht klären. Zudem ist meistens nur der neue Partner von der Kindsmutter anwesend und übergibt Ihm den Sohn und nimmt Ihn auch wieder in Empfang, dabei wird immer gesagt jetzt gehst du zum M... (Nicht zu Papa), beim letztem Umgang meinte der Partner, es soll mal aufpassen, ob er seinen Sohn noch lange sieht. Gibt es hier eine Möglichkeit zu reagieren, was wäre sinnvoll ? Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er hat Anspruch auf die Infos. Erst einmal JA einschalten und versuchen, es gütlich zu klären Liebe Grüße NB


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