Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mischeinkünfte

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mischeinkünfte

Tessi86

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Hallo, ich habe nochmal eine frage und bedanke mich im Voraus! - November 2018 Geburt des ersten Kindes, davor nicht selbständig angestellt - 2 Jahre Elternzeit, Elterngeld Plus bis November 2020. - November 2019 Gewerbe angemeldet als Haushaltshilfe im Privathaushalt (Mini Einnahmequelle) - Geburt des 2. Kindes Februar 2021 (nachdem ich wieder als Angestellt arbeite) meine Frage: wegen mischeinkünften würde das letzte Steuerjahr zählen. das wäre 2020. in dieser Zeit wäre das verlängerte Auszahlungsjahr von Elterngeld(Plus). und sonst keine weiteren Einnahmen. würde dieses Jahr ausgeklammert werden oder als 0 zählen für das neue elterngeld? Vielen dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es wird ausgeklammert, wenn es EG in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes war. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Monate mit EG nach dem 15. Lebensmonat haben keine Relevanz. Bei nicht selbständigen werden diese auch nicht ausgeklammert Du musst das letzte abgeschlossene Kalenderjahr, also 2020 nehmen.


Mitglied inaktiv

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Hab grad nochmal nach gezählt Nov 18 bis Februar 20 beziehst du ja EG - also kannst du es ausklammern lassen 2019 auch


Strudelteigteilchen

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Aber mit hoher Wahrscheinlichkeit (wenn der Geburtstag nicht genau der 1.11. war) bis Januar, insofern kannst Du 2020 doch ausklammern lassen. Erst recht, wenn das mit dem zweiten Kind schnell klappt und der MuSchu schon im Dezember 2020 beginnt.


Felica

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Achtung, solltest du nur einen Kunden haben für den du tätig bist, weil du von Mini schreibst, könnte das irgendwann Stress geben wegen Schein-Selbstständigkeit.


Felica

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Die Zahlen können nicht stimmen. Wenn Kind im November18 geboren wurde und man EZ hat weil vorher nicht selbstständig, dann gibt es EG bis November 20. Das EG endet mindestens 2 Monate vorher. Also spätestens im September. Bitte Bescheid prüfen. Je nach ET beginnt der Mutterschutz erst im Januar. Heisst um wegen Mischeinkünften ausklammern zu können, müsste im Laufe des Jahres 2020 noch EG gezahlt worden sein und da zählen ziemlich sicher nur die ersten 12-14 Monate EG. Dieser Zeitraum endet aber im November19 oder Dezember19, spätestens Januar20. Je nachdem wie lange Mutterschutz nach Geburt war. Mir wäre das eine zu knappe Kiste. Auch in Hinblick auf die Problematik einer Scheinselbstständigkeit. Sollte das Finanzamt bzw Zollamt diese annehmen wird es problematisch.


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