only87
Guten Tag Frau Bader, ich erwarte im September 2018 mein zweites Kind, ich habe von September 2016 bis September 2017 Elterngeld für mein erstes Kind bezogen, danach hatte ich erst wieder ab Januar 2018 Einkünfte. Ich bin seit ein paar Monaten neben meinem Angestelltenverhältnis freiberuflich selbständig tätig und Frage mich nun, welcher Bemessungszeitraum für mein Elterngeld ab September relevant ist. 2017 und 2016 erhielt ich Elterngeld, wird dann von 2015 ausgegangen, obwohl ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht selbständig, sondern angestellt war? Im Voraus vielen Dank und freundliche Grüße
Hallo, so ist es, es ist 2015, da Sie 2016 und 2017 ausklammern können. Liebe Grüße NB
Dojii
Ja so ist es. Du kannst die Jahre 2017 und 2016 ausklammern, da du dort Elterngeld bekommen hast und es gilt das Jahr 2015 (Januar bis Dezember). Solltest du es irgendwie geschafft haben in 2016 oder 2017 mehr Einkommen erzielt zu haben als in 2015, darfst du natürlich auch das Jahr nehmen. Letztlich kannst du dir zwischen 2015, 2016 und 2017 das Jahr aussuchen, das dir das meiste Elterngeld bringt.
Die letzten 10 Beiträge
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot
- Zählt Ausschüttung aus eigener Firma zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?
- Elternzeit
- Negative Folgen Integrationsplatz
- Darf man in Elternzeit (Elterngeld plus) 2 Kleingewerbe haben
- Entwicklungsstörung und Umgang
- Provisionskürzung Elternzeit