Frage: Minijob

Hallo Darf man nach der Elternzeit auch weniger als 450 Euro verdienen? Eventuell komme ich nicht auf die 450 Euro (vom Stundenlohn), wenn ich nur am Wochenende ein paar Stunden arbeite. Ist es erlaubt z.B nur 300 Euro monatlich zu verdienen oder sind die 450 Euro Pflicht? Danke für Ihre Antwort

von KleinesGlück91 am 27.08.2019, 11:10



Antwort auf: Minijob

Hallo, Sie dürfen alles bis zu 450 € verdienen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.08.2019



Antwort auf: Minijob

Das ist erlaubt ja! Die 450 sind die Obergrenze. Du 'darfst' auch nur 50 euro verdienen wenn du magst.

von lilly1211 am 27.08.2019, 11:32



Antwort auf: Minijob

So ganz verstehe ich die Frage nicht. Wer sollte dir verbieten weniger zu arbeiten? Was dir aber klar sein sollte, du bist nicht mehr selbst krankenversichert oder sozialversichert, zudem ist es blöde wegen der späteren Altersrente. All das gibt es nur bei mehr wie 450 € Verdienst.

von Felica am 27.08.2019, 13:52



Antwort auf: Minijob

Das weiß ich alles. Ich wollte nur wissen, ob es „Probleme“ gibt wenn man nur auf z.B 400 Euro monatlich kommt. Ich kenne mich damit nicht aus, weil ich immer Vollzeit in der Krankenpflege gearbeitet habe. Nach dem Elternjahr, werde ich ERSTMAL nur Wochenende arbeiten. Da es schwierig wird mit Schichtdienst Montag bis Freitag zu arbeiten.

von KleinesGlück91 am 27.08.2019, 16:21



Antwort auf: Minijob

Wenn ihr mit den 400€ oder auch nur 300€ Zuverdienst durch dich gut auskommt, ist es doch deine Privatsache, ob du 300€, 450€ oder auch 3000€ nach der Elternzeit verdienst.

von 3wildehühner am 27.08.2019, 18:11



Antwort auf: Minijob

Ja aber warum arbeitest du dann nicht stundenweise innerhalb der EZ? Deshalb einen VZ Vertrag zu kündigen ist doch doof. Oder hattest du nur einen befristeten der ausgelaufen ist?

von Felica am 27.08.2019, 19:28



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