Mitglied inaktiv
Hallo, ich bezog bis vor kurzem noch Sozialhilfe und war in Erziehungszeit. Habe dann eine Stelle auf Geringfügigkeitsbasis angenommen.Erhielt dann keine Sozialhilfe mehr und es wurde keine Krankenversicherung mehr bezahlt. Mein Arbeitgeber sagte mir ich sei durch den Arbeitgeber bei der Bundesknappschaft krankenversichert(behalte aber meine aktuelle Krankenkassenkarte weiter). Nun möchte die Barmer Krankenkasse deren Karte ich habe das ich 505 Euro Beitrag nachzahle und jeden Monat 127Euro. Meine Tochter ist über mich familienversichert. Ist das so üblich??? Oder bin nur ich bei der Knappschaft versichert und muß das wegen der Familienversicherung meiner Tochter bezahlen? Hätte ich gewußt das ich das meiste meines Lohnes der Krankenkasse zahlen muß. Hätte ich das nicht gemacht. Jetzt muß ich zusätzlich zum Sozialamt???? Hoffe sie können mir Helfen oder kennen Stellen an die ich mich eventuell wenden kann. Vielen Dank und hoffe es war verständlich beschrieben.
Hallo, ???? Als Geringfügiger ist man NICHT über die Tätigkeit krankenversichert. Sie müssen also irgendwie anders kk-versichert sen. Gruß, NB