Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mietvertrag rückgängig machen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mietvertrag rückgängig machen

Mitglied inaktiv

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Hallo, wir haben gestern abend einen Mietvertrag unterschrieben. Ich war aber wohl doch zu mutig (in ein anderes Ort ziehen) und mir ist heute total schlecht und ich mag doch nicht von hier weg. Kann ich den Mietvertrag wieder zurückbringen? LG Biene


Mitglied inaktiv

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Hallo Biene, wenn sich nicht ganz plötzlich die Gesetze geändert haben, dann gibt es im Mietvertrag immer noch kein Rücktrittsrecht. Sofern von beiden Parteien der Mietvertrag unterschrieben wurde, hilft jetzt nur noch die ordentliche Kündigung ( 3-Monate, inkl. der 3 Monatsmieten ), wenn es sich um ein unbefristetes Mietverhältnis handelt. Falls Ihr auch noch einen Makler eingeschaltet haben solltet, dann wäre auch die Provision fällig. Wie wäre es wenn Du mit dem Vermieter redest und er Euch ectl. auch so aus dem Mietvertrag entläßt??? Vielleicht gibt es ja noch andere Interessenten. aber wie gesagt, einen Rücktritt vom Mietvertrag gibt es nicht. Grüße, Sandra


Mitglied inaktiv

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es war ohne Makler und die Miete würde ab 1.Januar beginnen. Es gab wohl mehrere Interessenten, wahrscheinlich werde ich mit der Vermieterin reden, sie scheint sehr nett zu sein. Wollte nur vorher mal die Rechtslage wissen. LG Biene


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