Mitglied inaktiv
hallo, habe da mal eine kleine frage an sie. im mietsvertrag steht drine das das bohren bzw.handwerkliche arbeiten bis 20:00 uhr erlaubt sind.aber meine tochter 14monate alt ist schon um 18:00Uhr im bett,da sie müde ist,aber unser über mieter bohrt um diese zeit,ich habe es schon auf die freundliche art versucht und ihn gefragt ob er nicht am nächsten tag weiter bohren kann,da meine tochter schläft,aber er hat überhaupt nicht reagiert und weiter gemacht,er macht es immer noch,letztens hat er voll bis 20:00 uhr druchgebohrt.was kann ich tun?ist er im recht? mfg und vielen dank im vorraus
Hallo, bis 20 Uhr ist zulässig, versuchen Sie es doch mal über den Vermieter. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Mutterschutzgesetz zum Stillen
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld
- Elterngeld für 2. Kind optimieren?
- Frühgeburt- längerer Mutterschutz- aber weniger Eltergeldplus Monate?
- Klage Unterhaltsvorschusskasse
- Zielvereinbarung im Job soll während Mutterschutz weiterlaufen, laut AG